Wegfall der Praxisgebühr erfreut Ärzte und Patienten
03.01.2013
Wie üblich sind die Arztpraxen deutschlandweit nach den Feiertagen derzeit gut gefüllt. Ein wesentlicher Unterschied besteht jedoch im Vergleich zu den vergangenen Jahren: Die Patienten müssen für ihre Behandlung keine zehn Euro Praxisgebühr mehr mitbringen. Zur Freude der Patienten, der Ärzteschaft und letztlich auch der Krankenversicherungen hatte sich die Politik mit Zustimmung aller Parteien für die Abschaffung der Praxisgebühr ab dem 01. Januar 2013 entschieden.
Von allen Seiten ist aktuell Lob für den Wegfall der Praxisgebühr zu vernehmen. Die Patienten freuen sich, dass sie nicht länger zehn Euro pro Quartal entrichten müssen, die Ärzte sind dankbar für den Wegfall des bürokratischen Aufwands und auch die Krankenkassen haben angesichts der fehlenden Steuerungsfunktion der Praxisgebühr keine Einwände gegen deren Abschaffung. Die Praxisgebühr war von Anfang an insbesondere unter sozialen Gesichtspunkten heftig umstritten. Denn einige Patienten sind nicht dazu in der Lage, zehn Euro jederzeit aufzubringen. Sie müssen ihre Arztbesuche zeitlich verschieben, was erhebliche gesundheitliche Konsequenzen haben kann, da durch die Verzögerungen der Diagnose entsprechend später mit der Behandlung begonnen wird. Derartige Verzögerungen verursachen nach Einschätzung der Experten Folgekosten, die einen Teil der Mehreinnahmen durch die Praxisgebühr bereits wieder aufzehren.
Ärzte begrüßt Wegfall der Praxisgebühr
Die Kritik der Ärzte an der Praxisgebühr richtete sich vor allem gegen den Arbeitsaufwand, der mit ihrer Einforderung verbunden war. So mussten die Ärzte den Patienten pro Quartal die zehn Euro abnehmen, diese verwahren und anschließend an die Krankenkassen überweisen. Hatte ein Patient bereits bei einem anderen Arzt zehn Euro für das Quartal gezahlt, wurde er nicht erneut zur Kasse gebeten, solange der entsprechende Beleg vorgelegt werden konnte. Ansonsten mussten die Ärzte zunächst zehn Euro einkassieren und bei späterer Vorlage des Beleges den Patienten das Geld wieder aushändigen. Insgesamt bedeutete die Praxisgebühr für die Ärzteschaft einen enormen Verwaltungsaufwand, der auch zu Lasten der Behandlungszeit für die Patienten ging. Durch den Wegfall der Praxisgebühr wird der Praxisablauf nun wieder erheblich vereinfacht, da am Empfang keine Überprüfung in Bezug auf die Praxisgebühr mehr erfolgen muss und auch die Kassenführung wegfällt. Die Ärzte sparen Kosten und könne sich wieder intensiver den Patienten widmen. Aus gutem Grund haben sich die Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und andere Ärzteorganisationen daher massiv für einen Wegfall der Praxisgebühr eingesetzt.
Fehlende Steuerungsfunktion der Praxisgebühr
In den acht Jahren ihres Bestehens hatte die Praxisgebühr nicht ansatzweise die Erwartungen erfüllt, die in sie von den einigen Seiten gesetzt wurden. Die gewünschte Steuerungsfunktion blieb aus. Zum Glück, wie manche Ärzte- und Patientenorganisationen betonten. Denn hätte die Gebühr zu Verschleppungen von Krankheiten geführt, wäre dies für die Gesundheit der Patienten keineswegs förderlich gewesen und hätte zudem unter Umstände weitere Folgekosten bedingt. Selbst die Krankenkassen sind daher zum Großteil über die Abschaffung der Praxisgebühr erfreut. Allerdings befinden sie sich derzeit auch in der komfortablen Situation massiver Überschüsse. Würden die Krankenkassen über keine Milliardenreserven verfügen, wäre von ihrer Seite vermutlich mehr Widerstand zu erwarten gewesen. Doch angesichts des Finanzpolster von rund 23 Milliarden Euro im Gesundheitsfonds und bei den Krankenkassen, sind hier momentan keine Einwände gegen die Abschaffung der Praxisgebühr zu vernehmen.
Kassenärztliche Bundesvereinigung und Bundesärztekammer zufrieden
Der Vorstandvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Köhler, betonte in einer Pressemitteilung Ende Dezember: „Wir sind froh, dass die Praxisgebühr abgeschafft wird und die Ärzte sich wieder mehr um ihre eigentliche Aufgabe, die Behandlung ihrer Patienten, kümmern können.“ Durch die Praxisgebühr sei ein immenser bürokratischer Aufwand entstanden. 120 Stunden mussten niedergelassene Ärzte, Psychotherapeuten und ihre Teams im Schnitt pro Jahr aufwenden, um die Praxisgebühr für die Krankenkassen einzuziehen und zu quittieren, erläuterte Dr. Köhler Dies sei Zeit, die in der Patientenversorgung gefehlt habe, dort aber dringend benötigt wurde. Unmittelbar nach dem Beschluss zur Abschaffung der Praxisgebühr Anfang November hatte auch der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, den Beschluss ausdrücklich begrüßt und bekräftigt, dass „Praxisgebühr von Anfang an eine Fehlkonstruktion“ gewesen sei. Insgesamt findet sich derzeit offenbar niemand, der die Abschaffung der Praxisgebühr bedauert. Stellt sich nur die Frage, wieso die umstrittene Gebühr überhaupt acht Jahre lang bestehen blieb. (fp)
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