Weiterer Hof wegen Vogelgrippe in Nordhessen zum Sperrgebiet erklärt
03.01.2013
In Nordhessen ist ein weiterer Fall von Vogelgrippe registriert worden. Nachdem vier Jahre lang kein Fall von Vogelgrippe in Deutschland aufgetreten ist, wurde jetzt bereits der zweite Geflügelhof mit einer H5N2-Virus-Infektion innerhalb weniger Wochen in Nordhessen gemeldet.
Wegen Vogelgrippe Sperrzone eingerichtet
Bereits zum zweiten Mal wurden die Behörden über einen Ausbruch der Vogelgrippe in einem landwirtschaftlichen Betrieb in Nordhessen informiert. "Es sind bereits 60 Enten und Hühner getötet worden", erklärte Reinhard Kubat, Landrat des Kreises Waldeck-Frankenberg in Nordhessen. Zudem sei „ein Sperrgebiet von einem Kilometer angeordnet“ worden, berichtete Kubat.
Anfang Dezember war das Vogelgrippe-Virus H5N2 erstmals nach vier Jahren bei Gänsen einer Freizeitgeflügelhaltung in Hofgeismar im Landkreis Kassel aufgetaucht. Wie die Vizelandrätin des Landkreises Kassel, Susanne Selbert damals mitteilte, mussten "rund 40 der 90 vorhandene Tiere getötet werden. Zudem sei eine Überwachungszone von einem Kilometer eingerichtet worden, von der 39 weitere Geflügelhalter mit insgesamt 783 Tieren betroffen sind", so die Vizelandrätin. Inzwischen gab der Landkreis Entwarnung, nachdem bei rund 850 untersuchten Tieren im Umkreis kein Virus festgestellt wurde. Um sicher zu gehen, sollen die Tiere Mitte Januar erneut untersucht werden, teilte ein Sprecher mit.
Für Menschen keine Gefahr durch Vogelgrippe
Im aktuellen Fall seien Proben genommen worden, die für den betroffenen Betrieb im Kreis Waldeck-Frankenberg einen niedrigpathogenen (weniger krankheitserregenden) Typ von Vogelgrippe ergeben hätten, berichtete Kubat. Er hoffe, die Sperrzone bereits in wenigen Wochen aufheben zu können. "Für Menschen besteht durch das Vogelgrippe-Virus keine Gefahr". Der Landrat berief sich dabei auf das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit.
Vogelgrippe nur durch engen Kontakt mit infiziertem Geflügel auf Menschen übertragbar
Als Vogelgrippe wird eine Infektion mit dem Influenza-A-Virus bezeichnet, von der in erster Linie Vögel betroffen sind. Vogelgrippe tritt in unterschiedlichen Subtypen auf, von denen einige auch auf den Menschen übertragbar sind. Laut dem Friedrich-Loeffler-Institut wurde zuletzt vor vier ein Fall in Sachsen registriert. Niedrigpathogene Vogelgrippe-Viren können sich unter bestimmten Umständen zu hochpathogenen (stärker krankheitserregenden) entwickeln.
In Deutschland gehört Vogelgrippe zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Betroffene Tiere müssen der aus dem Tierseuchengesetz abgeleitete Geflügelpest-Verordnung zufolge getötet werden. Im Fall von niedrigpathologenen Viren muss zudem eine Schutzzone von einem Kilometer, bei hochpathogenen Fällen von drei Kilometern um den Fundort eingerichtet werden. Innerhalb dieses Bereichs sind Geflügeltransporte verboten und die Tiere müssen in überdachten Käfigen und Gehegen gehalten werden.
Menschen infizieren sich nur bei sehr engem Kontakt über Kot oder Blut der Tiere mit dem Virus. In Europa tritt dieser Fall höchst selten ein. Wenn sich Menschen mit Unterarten des Vogelgrippe-Virus infizieren, tauschen die Subtypen Eiweiße auf ihrer Oberfläche gegen Eiweiße des menschlichen Grippevirus aus, so dass eine Übertragung möglich wird.
Eine Mensch-zu-Mensch-Infektion trat weltweit lediglich einmal auf. Der Verzehr von Geflügelprodukten hat soweit bekannt bisher zu keiner Infektion geführt. In Deutschland und der EU verhindern Gesetze beziehungsweise ein Importstopp von Geflügelprodukten aus Ländern, in den die Vogelgrippe grassiert, dass Lebensmittel von infizierten Tieren in den Verkauf gelangen. (sb)
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