Praxisärzte arbeiten zu wenig? Bundesgesundheitsminister will gegen zu lange Wartezeiten bei Fachärzten vorgehen
04.09.2011
Der zukünftige Vorsitzendes des Bundesverbandes der AOK wirft die Praxisärzten vor, zu wenig Zeit für gesetzliche Versicherte aufzubringen. Das Bundesgesundheitsministerium bereitet derzeit eine Gesetzesänderung vor, damit Wartezeiten für Kassenpatienten unter Androhung von Honorareinbußen für die niedergelassenen Ärzte verkürzt werden.
Wie bereits berichtet, ergab eine Umfrage unter Haus- und Fachärzten im Auftrag des Bundesverbandes der Allgemeinen Ortskrankenkassen AOK, dass niedergelassene Allgemeinmediziner 47 Stunden und Fachärzte gerade einmal 39 Stunden pro Woche für gesetzlich Versicherte aufbringen. Mit den kassenärztlichen Vereinigungen wurde aber eine Honorarberechnung von 51 Stunden für Kassenpatienten zu Grunde gelegt. Der designierte AOK-Bundesvorstand Jürgen Graalmann kritisierte die Ärzteschaft, schließlich würden die Mediziner zu wenig Arbeitsstunden für gesetzlich Versicherten Patienten aufbringen, obwohl sie die vollen Vergütungen erhalten. Graalmann sieht hierbei den Hauptgrund für die zum Teil langen Wartezeiten für Facharzttermine.
In die laufende Debatte hat sich nun das Bundesgesundheitsministerium eingeschaltet. Der Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) bereitet derzeit einen Gesetzesentwurf vor, der unter anderem vorsieht, Ärzte mit Gehaltseinbußen zu drohen, falls bei ihnen die Terminvergabe für Kassenpatienten überdimensional ausfällt. So sagte Bundesgesundheitsminister Bahr gegenüber „NDR Info“, er wolle "gegen unbegründete und ungerechtfertigte Wartezeiten vorgehen". Die schwarz-gelbe Koalition diskutiere momentan verschiedene Vorschläge, wie ein Sprecher des Ministeriums gegenüber dem Radiosender bestätigte. "Die Vereinbarung von Terminen mit Fachärzten stößt in der Praxis vermehrt auf Schwierigkeiten", wie es in dem neuen Entwurf für ein Gesetz zur ärztlichen Versorgung heißt.
Wartezeiten für die Patienten entstehen dann, wenn Allgemeinmediziner ihre Patienten an Fachärzte überweisen. Sind die Wartezeiten zu lang, müsse dem Patient als „letztes Mittel künftig eine ambulante Behandlung in einer Klinik ermöglicht werden“, wie es in dem Gesetzesentwurf heißt. Allerdings würden so weitere Kosten für das Gesundheitssystem entstehen. Das Bundesgesundheitsministerium plant deshalb, die zusätzlichen Kosten den Kassenärztlichen Vereinigungen in Rechnung zu stellen. Ebenfalls soll auch der erhöhte Verwaltungsaufwand als pauschalen Betrag von den Ärztevereinigungen getragen werden. In der Praxis würde das für die niedergelassenen Ärzte bedeuten, dass die Honorare künftig sehr viel geringer ausfallen, weil die zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen weniger Finanzmittel zur Verfügung hätten.
Der künftige AOK-Chef hatte die Ärztevertreter noch dazu aufgefordert, dafür zu Sorgen, dass die vereinbarten Verträge eingehalten werden, da die Versicherten mit ihren Beiträgen schließlich die vollen Leistungen bezahlen. Kürzungsabsichten schloss Graalmann von seiner Seite aber aus.
Nicht nur die AOK, sondern auch die Bundesvereinigung der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) hatte immer wieder beklagt, dass vor allem Fachärzte Privatpatienten in der Terminvergabe bevorteilen. Teilweise müssen Kassenpatienten wochenlang auch einen Facharzttermin warten. Die Politik will nun gezielter gegen die Ungleichbehandlung der Patienten vorgehen. Die Ärzteschaft hatte am Wochenende noch alle Vorwürfe zurück gewiesen. Schließlich würden Ärzte mehr Stunden ableisten, als bezahlt werden. (sb)
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Bild: Thommy Weiss / pixelio.de
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