Baden-Württemberg im Kampf gegen Krankenhauskeime. Ein neuer Schnelltest soll gefährliche Erreger aufspüren.
21.02.2011
Patienten sollen bei einer Krankenhauseinlieferung künftig vorsorglich auf gefährliche Krankenhauskeime untersucht werden. Baden-Württemberg plant laut Berichten der Stuttgarter Nachrichten eine entsprechende Bundesratsinitiative, um alle Patienten bei Einlieferung ins Krankenhaus mit einem Schnelltest auf gefährliche Erreger zu untersuchen.
Screening-Untersuchungen auf gefährliche Krankenhauskeime sollten in Zukunft Standard bei jeder Patientenaufnahme in einer Klinik sein, forderte die baden-württembergische Landessozialministerin Monika Stolz (CDU). „Wir müssen den Schutz vor gefährlichen Krankenhauskeimen intensivieren“, betonte Stolz gegenüber den Stuttgarter Nachrichten. Dafür braucht es eine bundesweite Regelung, die Baden-Württemberg mit einer entsprechenden Gesetzesinitiative im Bundesrat erreichen will.
Mehr als 600.000 Infektionen wegen Krankenhauskeimen
Rund 600.000 Patienten jährlich infizieren sich nach offiziellen Angaben der Gesundheitsbehörden hierzulande bei einem Krankenhausaufenthalt mit gefährlichen Keimen. 15.000 Todesfälle werden pro Jahr durch die entsprechenden Infektionen verursacht. Experten der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), gehen indes davon aus, dass sich durchschnittlich rund fünf Prozent der Patienten bei einem Klinikaufenthalt mit Keimen infizieren. Klaus-Dieter Zastrow von der DGKH zufolge bedeutet dies mehr als 800 000 Erkrankungen jährlich, wobei nach DGKH-Schätzungen zwischen 20.000 und 40.000 Patienten jährlich in Deutschland an den Folgen einer Infektionen mit sogenannten Krankenhauskeimen versterben.
Multiresistente Erreger in stationären Einrichtungen
Insbesondere die multiresistenten Erreger – Keime die gegen sämtliche gängigen Antibiotika resistent sind – stellen nach Aussage von Hygiene-Experten bereits seit längerem ein wachsendes Problem in vielen Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen und Pflegeheimen dar. Dabei gelten zum Beispiel die multiresistenten Staphylokokken Erreger (Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus, MRSA) als besonders gefährlich. Gelangen die Keime im Zuge von Operationen in Wunden oder treffen sie auf ein ohnehin geschwächtes Immunsystem, können schwere, schlimmstenfalls sogar tödliche Erkrankungen die Folge sein. Bei mangelnder Einhaltung der Hygienevorschriften werden die Erreger leicht durch Ärzte, Patienten und Pflegekräfte übertragen und breiten sich in den stationären Einrichtungen entsprechend schnell aus.
Vorsorgeuntersuchung der Patienten bei Krankenhauseinlieferung
Hier wäre eine Vorsorgeuntersuchung der Patienten bei Einlieferung ins Krankenhaus ein Mittel, um die Ausbreitung der gefährlichen Erreger besser zu kontrollieren. „Es kann nicht sein, dass aus ökonomischer Sicht auf die Untersuchung auf MRSA verzichtet wird, nur weil Screening-Untersuchungen und Hygienemaßnahmen mitunter zeitaufwendig und kostenintensiv sind“, erklärte Monika Stolz im Interview mit der Stuttgarter Zeitung. Mit einem Schnelltest sollen Patienten nach dem Willen der Landessozialministerin Baden-Württembergs künftig bei der Einlieferung ins Krankenhaus auf gefährliche Erreger untersucht werden. Durch die Bundesratsinitiative erhofft sich Monika Stolz eine bundesweit einheitliche Regelung, die gleichzeitig sicherstellt, dass die Kosten der entsprechenden Vorsorgeuntersuchung von den Krankenkassen getragen werden. „Wir brauchen diese Maßnahme zum Schutz aller Patienten“ betonte die Landessozialministerin und ergänzte: „Umfangreiche und oft erfolglose Therapiemaßnahmen kommen uns sonst später viel teurer zu stehen.“
Bundesweit einheitliche Hygiene-Verordnung erforderlich
Eine Hygiene-Verordnung, um den hygienischen Notwendigkeiten in den Krankenhäusern gerecht zu werden und die entsprechenden Kontrolle zu intensivieren, haben bisher lediglich sieben Bundesländer erlassen. Nach den Hygieneskandalen in Hessen am Klinikum Fulda, Kassel und Eschwege hat allerdings der hessische Sozialminister Stefan Grüttner (CDU) noch für dieses Jahr eine entsprechende Hygiene-Verordnung angekündigt. Bleiben jedoch immer noch acht Bundesländer, die bisher keine Hygiene-Verordnung für die stationäre Betreuung von Patienten erlassen habe. Nach Ansicht der Fachleuten wie Klaus-Dieter Zastrow von der DGKH ein untragbarer Zustand. Der Hygiene-Experte forderte bereits mehrfach einheitliche Hygienevorschriften in ganz Deutschland, da Bakterien (…) überall gleich seien und für sie „keine Unterschiede zwischen den Bundesländern“ bestehen. (fp)
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Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
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