Werbeaussagen des Monsterbacke Früchtequark von Ehrmann landen vor dem Bundesgerichtshof
15.07.2012
Die Werbeparolen über den Fruchtquark „Monsterbacke“ des Herstellers Ehrmann werden demnächst Gegenstand eines Urteils vor dem Bundesgerichtshof sein. Verbraucherschützer werfen dem Lebensmittelkonzern Verbrauchertäuschung vor. In Werbeaussage würde immer wieder betont, der Früchtequark sei „so wichtig wie das tägliche Glas Milch“. Das sei nach Ansicht der Kläger aber irreführend und unrichtig.
Drei mal mehr Zucker als Milch
Viele Lebensmittelkonzerne werben plakativ mit den angeblich „gesunden Zutaten“ ihrer Produkten. Einmal sei das Produkt „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ oder der Milchriegel enthalte nur „das Beste aus der Milch“. „Verbraucher sollten sich von derlei Werbeversprechen nicht täuschen lassen“ warnt Hartmut König vom Verbraucherschutzportal „Lebensmittelklarheit.de“. Lebensmittel müssen nämlich „nicht irgendwie genehmigt oder zugelassen werden. Im Prinzip kann da erst mal der Anbieter drauf schreiben, was er will“, so König. Deshalb sei es so wichtig, genau hinzusehen. Im Grundsatz sollten Verbraucher jedes Nahrungsmittelprodukt kritisch hinterfragen, „vor allem dann, wenn der Hersteller mit dem Thema Gesundheit wirbt“.
Am Donnerstag hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe über den Werbespruch „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ zu verhandeln. Der Konzern Ehrmann hatte mit eben jenen Spruch für sein Produkt „Monsterbacke“ geworben. Dagegen wandten sich Experten der „Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs“. Der Werbeslogan führe Konsumenten in die Irre, da der beworbene Früchtequark „etwa drei mal mehr Zucker enthalte, als ein Glas Milch“. Die Rechtsanwältin der Kläger sieht hier keinen Vorteil, sondern einen Nachteil, vor allem für Kinder. Der höhere Zuckeranteil sei ein „erheblicher Nachteil gerade bei der Ernährung von Kindern“, betonte die Anwältin.
Lange Zutatenliste Indiz für künstliche Zusatzstoffe
König rät den Verbrauchern, besser frische Produkte zu kaufen. Bei Fertigprodukten sollten Käufer genau die Zutatenliste studieren. Denn je länger diese bei einem verpackten Produkt sei, „desto kritischer sollte man damit umgehen“, betont der Lebensmittelexperte. Denn meist ist eine lange Zutatenliste „ein Indiz für zahlreiche Aromen und Zusatzstoffe“. „Es gibt zahlreiche Firmen, die Werbung mit Milch machen, um zu suggerieren, dass ihr Produkt sehr gesund sei“. Seit längerer Zeit kritisieren Verbraucherschützer diese Art von Manipulationen. Es können aber nicht alle Konzerne auf einmal verklagt werden. Nur im Einzelfall kann durch eine Klage auch ein Verbot von falschen Werbeversprechen erreicht werden.
Der Lebensmittelhersteller Ehrmann wehrt sich gegen die Beschuldigungen. Schließlich würden Verbraucher wissen, dass der angebotene Früchtequark mehr Zucker enthält, als ein unverarbeiteter Quark ohne Früchte. Schließlich enthalten Früchte auch Zucker in Form von Fructose.
Der Bundesgerichtshof will sich mit seiner endgültigen Entscheidung Zeit lassen. Die Richter werden nun prüfen, ob die Werbung von Ehrmann „unlautere“ oder „irreführendes“ Material enthalte. Ein BGH-Urteil wird am 20. September erwartet. (sb)
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