City BKK muss Zusatzbeiträge zurück erstatten
29.06.2011
Der Bundesverband der Betriebskrankenkassen muss für die Finanzprobleme der schließenden City BKK einspringen. Nach dem Urteil des Sozialgerichts in Berlin sind die bereits geleisteten Zusatzbeiträge von der Krankenkasse zurück zu erstatten. Im Nachhinein sind so noch einmal 20 Millionen Euro Schulden zusammen gekommen. Denn die Versicherten der Kasse haben einen Anspruch auf Rückzahlung.
15 Euro Zusatzbeitrag
Die Zusatzbeitrag der City BKK erweist sich im Nachhinein als ein wahrer Fluch. Die City BKK hatte zu Beginn des Jahres den ursprünglichen Zusatzbeitrag von acht auf satte 15 Euro angehoben. In dem Anschreiben an die Versicherten wurde auf das Sonderkündigungsrecht nur im Kleingedruckten hingewiesen.Gerade ältere Versicherte konnten so kaum wissen, dass sie dem zusätzlichen Beitrag durch ein Wechsel in eine andere Krankenkasse hätten entgehen können. Dieses Argument war auch ausschlaggebend für die Argumentation vor Gericht. Nun droht der insolventen Krankenkasse noch einmal ein Schuldenberg von rund 20 Millionen Euro. Und weil die Kasse das nicht mehr selbst bezahlen kann, muss aller Voraussicht nach der Verband der Betriebskrankenkassen (BKK) einspringen. Das gilt zu mindestens dann, wenn das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg die Rückzahlungsklage bestätigt. Dann hätten alle ehemaligen Versicherten der City BKK einen Anspruch auf die bereits geleisteten Zusatzbeiträge.
Unterdessen hat der Vorstandsvorsitzende der AOK Hamburg, Wilfried Jacob, die Gerichtsentscheidung begrüßt. Auch Sicht der Verbraucher und Verbraucherinnen ist das Urteil zu begrüßen, sagte Jacob gegenüber dem Magazin „FOCUS“. Der Verband der gesetzlichen Krankenkassen GKV kündigte an, das Urteil juristisch prüfen zu lassen. Denn auch dem Hauptverband könnten im Notfall Kosten entstehen, wenn auch der BKK-Verband versagt.
City BKK Anschreiben an Versicherte war rechtswidrig
Der Bundesrechnungshof hat die endgültige Schließung der finanziell stark angeschlagenen City BKK veranlasst. Die Kasse wird zum ersten Juli 2011 geschlossen. Noch zum Jahresbeginn hatte die Kassenspitze versucht, das Minusgeschäft mit einem Zusatzbeitrag auszugleichen. Per Brief wurden die Versicherten aufgefordert, einen monatlichen Zusatzbeitrag zu zahlen. In dem Anschreiben wurden die Versicherten darauf aufmerksam gemacht, dass ab sofort der zusätzliche Obolus zu den regulären Beiträgen zu entrichten ist. Nur in Kleinschrift wurde auf das Sonderkündigungsrecht aufmerksam gemacht. Versicherte hätten so dem Zusatzbeitrag entrinnen können, wenn sie die Kasse gewechselt hätten. Eine derartige Praxis erachtete das Gericht als rechtswidrig. Versicherte müssen klar erkennbar nachvollziehen können, welche Alternativen rechtlich bestehen. Damit erklärte das Sozialgericht alle bereits geleisteten Zusatzbeiträge als rechtswidrig. Die Versicherten haben somit einen Anspruch auf die gezahlten Zusatzbeiträge.
Auch gegen Regeln des Bundesversicherungsamts verstoßen
Bereits die Deutsche Angestellten Krankenkasse hatte selbigen Verstoß begangen und informierte die Mitglieder im Ankündigungsschreiben nur ungenügend im Kleingedruckten. Die DAK musste daraufhin nachsteuern und veröffentlichte in ihrer Mitgliederzeitschrift und auf der Internetseite ausführlich die Bedingungen des Sonderkündigungsrechts. Aufgrund dieser Erfahrungen wies das Bundesversicherungsamt den Kassen an, künftige Zusatzbeitragsanschreiben der Behörde vorzulegen. Nach Auskunft der Kassenwächter hatte die City BKK das angemahnte Schreiben nicht vorgelegt und demnach eine weitere Regel gebrochen. (sb)
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