City BKK-Pleite: Leistungsausfälle bei verspätetem Versicherungswechsel
09.06.2011
Den verbliebenen Kunden der insolventen City BKK stehen weitere Unannehmlichkeiten bevor, sollten sie nicht bis spätestens zum 14. Juli eine neue Krankenversicherung gefunden haben. Laut Medienberichten drohen den Versicherten weitreichende Leistungsausfälle. Die Arztrechnungen müssten vorübergehend aus eigener Tasche bezahlt werden, fortlaufende Leistungen wie Kranken- oder Pflegegeld würden ebenfalls wegfallen, berichtet die „Berliner Zeitung“.
Das Dilemma der noch verbliebenen City BKK-Kunden setzt sich anscheinend fort. Erst wurden den Versicherten von mehreren gesetzlichen Krankenkassen erheblichen Steine in den Weg gerollt, als sie die Versicherung wechseln wollten. Nun drohen den City BKK-Mitgliedern laut Medienberichten weitreichende Leistungsausfälle, wenn sie nicht bis spätestens zum 14. Juli eine neue Krankenkasse gefunden haben. Um das Problem zu beheben, planen die übrigen Versicherungen, die „City BKK in Abwicklung“ noch über einige Monate weiter arbeiten zu lassen. Der Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hat signalisiert, dass ein entsprechender Vorstoß der Krankenkassen unter gegebenen Voraussetzungen seine Unterstützung finden würde.
Dilemma der City BKK-Kunden setzt sich fort
Obwohl von Seiten der verantwortlichen Politiker und der übrigen gesetzlichen Versicherungen stets betont wurde, dass die Pleite der City BKK für die Versicherten keine Probleme bei den Versorgungsansprüchen bedingen würde, sieht die Lage derzeit offenbar deutlich anders aus. Nicht nur, dass sich die ehemaligen City BKK-Kunden bei verschiedene gesetzliche Versicherungen massiven Abwimmelungsversuchen ausgesetzt sahen, nun drohen den verbliebenen City BKK-Versicherten auch noch erhebliche Ausfälle beim Leistungsbezug. Den City BKK-Mitgliedern bleibt der „Berliner Zeitung“ zufolge bis spätestens zum Ende der gesetzlichen Wahlfrist am 14. Juli Zeit, um sich eine neue Versicherung zu suchen (am 01. Juli wird die City BKK voraussichtlich offiziell schließen). Alle danach noch ohne neue Krankenversicherung dastehenden City BKK-Kunden werden von ihrem Arbeitgeber, der Bundesanstalt für Arbeit oder der Rentenversicherung bei einer anderen Krankenversicherung angemeldet. Bis die Betroffenen hier aufgenommen werden, kann jedoch einige Zeit vergehen und während dieses Zeitraum müssten die Versicherten mit erheblichen Leistungsausfällen rechnen.
City BKK-Kunden drohen erhebliche Versorgungslücken
Der „Berliner Zeitung“ zufolge könnte die Unterbringung der verbliebenen City BKK-Kunden bei einer anderen Krankenkasse bis Mitte August dauern, schlimmstenfalls sogar noch länger. Zwar würden die Krankenversicherung anschließend auch rückwirkend die benötigten Leistung übernehmen, doch bis eine neue Versicherung gefunden ist, stehen die ehemaligen City BKK-Kunden ohne Leistungsansprüche da. Die Behandlungskosten der Ärzte müsste über Privatrechnungen beglichen werden, wobei die Krankenkassen später in der Regel jedoch nicht die volle Summe der Privatrechnungen tragen. Außerdem sind schwerwiegende Einschnitte für die City BKK-Kunden beim fortlaufenden Leistungsbezug zu erwarten. Denn bis eine neue Versicherung gefunden ist, fallen Leistungen wie Pflege- und Krankengeld vollständig weg. Auch wenn die Gelder unter Umständen von der neuen Versicherung nachgezahlt werden, drohen den Betroffenen bis dahin erhebliche „Versorgungslücken“. Schlimmstenfalls könnten die verbliebenen City BKK-Versicherten monatelang ohne Leistungsansprüche dastehen.
„City BKK in Abwicklung“ geplant
Den aktuellen Medienberichten zufolge ist den übrigen gesetzlichen Krankenkassen das Problem der City BKK-Kunden durchaus bewusst. Die Kassenverbände arbeiten intensiv an einem neuen Modell, dass eine Abwicklung der City BKK und eine Unterbringung der Versicherten bei anderen Krankenkassen ermöglicht, ohne Leistungsausfälle bei den Versicherten in Kauf zu nehmen. Dabei schwebt den Krankenkassen offenbar eine Lösung vor, bei der die City BKK nicht zum 1. Juli geschlossen wird, sondern als „City BKK in Abwicklung“ noch bis zum 30. September weiter arbeitet, um einen nahtlosen Leistungsübergang zu gewährleisten. Auch der Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) äußerte sich gegenüber der „Berliner Zeitung“ zu diesem Modell und betonte, „dass ein nahtloser Übergang für alle Leistungen und Leistungsansprüche gewährleistet sein muss.“ In diesem Punkt seien sich das Gesundheitsministerium und die Krankenkassen einig und es würden derzeit bereits „entsprechende Vorbereitungen getroffen“, erklärte der Bundesgesundheitsminister. (fp)
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