NRW- Verbraucherschutzministerium konnte keine gesundheitsgefährdenden Stoffe in Bubble Tea finden
25.09.2012
Das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium widerspricht einem Studienergebnis der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH), nach der das Trendgetränk „Bubble Tea“ Stoffe enthalte, die die Gesundheit der Konsumenten gefährden könne. Kritisch bleibt allerdings weiterhin der hohe Zuckergehalt, der durchaus eine Gesundheitsgefahr darstellt.
Wissenschaftler der Technischen Hochschule Aachen hatten in Kooperation mit dem Unternehmen „Leco“ aus Mönchengladbach in Bubble Tea giftige Inhaltsstoffe nachgewiesen. Dabei soll es sich unter anderem auch um sogenannte bromierte Biphenyle gehandelt haben, die als PCB-ähnliche Substanzen eingestuft wurden. Zudem seien Allergie-auslösende Stoffe in den Kügelchen des Getränks unter der Zuhilfenahme eines speziellen Gerätes ermittelt worden sein, die laut der Forscher zusätzlich das Risiko für Krebserkrankungen erhöhen könnte. Zahlreiche Magazine titelten im Anschluss u.a.: "Giftstoffe im Bubble Tea".
Keine „bromierte Biphenyle“ in Bubble Tea
Eigene Studien des NRW-Ministeriums haben allerdings gezeigt, dass „keine Hinweise auf bromierte Biphenyle“ vorliegen. Zudem waren die getesteten Getränke „frei von Schadstoffen wie Styrol und Acetophenon“. Für den Test hatte das Verbraucherministerium insgesamt 84 Proben (44 Proben Kügelchen, 34 Proben Fruchtsirup, 6 Proben komplette Teegetränke) aus unterschiedlichen Shops entnommen. Die Auswertung war auch deshalb notwendig, weil die Modegetränke nicht ausreichend mit Inhaltsstoffen deklariert waren.
Dennoch viel zu viel Zucker, vor allem für Kinder
Weiter bestehen bleibt die Kritik am hohen Zuckergehalt, betont das Ministerium. Bubble Tea bleibe weiterhin ein kalorienreiches Getränk mit durchschnittlich 300 bis 500 Kalorien pro Portion. Das entspricht in etwa einer Hauptmahlzeit und „wird daher aus ernährungsphysiologischen Aspekten sehr kritisch bewertet“. Im Besonderen fehlten auch bei dieser Studie wichtige Hinweise aufgrund der Problematik des möglichen Verschlucken der Kugeln bei Kindern unter dem vierten Lebensjahr. Zwar bestehe für die Vertreiber der Produkte keine gesetzliche Vorschrift, allerdings sieht auch das Bundesinstitut für Risikobewertung eine Notwendigkeit für einen solchen Hinweis.
Zusätzlich wurde im Rahmen der Aktion auch auf Schwermetalle untersucht sowie auf andere Inhaltsstoffe, die gegebenenfalls bei der Herstellung von Aromen entstehen. Im Ergebnis konnten keine „nennenswerte Gehalte an Schwermetallen oder andere gesundheitsgefährdenden Stoffe nachgewiesen werden“. (sb)
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Bild: Liwe-photos Photography, Wikipedia Deutschland
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