Erblindung nach Operationen in Augenklinik? Patienten infizierten sich mit Bakterien nach einer Augenoperation.
11.01.2011
Die Staatsanwaltschaft Görlitz prüft derzeit, ob ein Mitarbeiter einer ambulanten Augenklinik in Löbau, Patienten mit gefährlichen Bakterien angesteckt hat. Insgesamt fünf Patienten waren nach ersten Ermittlungen nach einer Grauer-Star-Operationen erblindet und litten unter erheblichen bakteriellen Infektionen an den Augen.
Insgesamt fünf Menschen sind nach ersten Erkenntnissen nach einer Operation an einer Löbauer Gemeinschaftspraxis für Augenheilkunde erblindet. Alle bislang bekannten Patienten hatten sich in der Praxis einem medizinischen Eingriff unterzogen. Die Operationen an den Augen wurden aufgrund eines Grauen Stars durchgeführt. Auch die Staatsanwaltschaft, die Polizei und der Landkreis Görlitz gehen davon aus, dass maximal fünf Personen geschädigt wurden.
Ärztlicher Kunstfehler wird momentan ausgeschlossen
Als Ursache wird ein medizinischer Kunstfehler derzeit ausgeschlossen. Vielmehr gehen die Ermittlungsbehörden davon aus, dass die Erblindungen durch eine bakterielle Infektion erfolgten. Möglicherweise hatte sich die Patienten während der Behandlung durch einen Mitarbeiter der ambulanten Augenheilkundeklinik angesteckt. Wie es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft hieß, schließe man Operationsfehler durch den behandelnden Augenarzt und die Praxisinhaber aus.
Wie der Landkreis Görlitz mitteilte, hatte sich die Augenpraxis an das Gesundheitsamt gewandt, nachdem Komplikationen bei den Patienten auftraten. Alle Patienten wurden am selben Tag, am 8. September letzten Jahres, operiert. Einige Tage später, am 15 September 2010, habe das Gesundheitsamt gemeinsam mit der Landesuntersuchungsanstalt in der ambulanten Augenklinik eine Hygiene-Kontrolle durchgeführt.
Kontrolle der Gesundheitsbehörden
Der Amtsarzt Dr. Christoph Ziesch sagte, die Ergebnisse dieser Kontrolle hatte der Landkreis Görlitz am 28 Dezember 2010 zugestellt bekommen. Am 3. Januar 2011 wurden die Untersuchungsergebnisse dann an die Staatsanwaltschaft übermittelt. Neben einer Kontrolle der Operationsabläufe wurden auch die Mitarbeiter der Praxis auf eventuell vorliegende Infektionen untersucht. Ein besonderes Augenmerk legten die Prüfer auf ein bestimmtes Bakterium, dass bei allen betroffenen Patienten nachgewiesen wurde und demnach zu den gesundheitlichen Komplikationen geführt hatte. Der Erreger, der auch in der Mundschleimhaut des Menschen nachgewiesen werden kann, wurde nach einer DNA- Untersuchung bei allen betroffenen Patienten festgestellt. Auf diese Bakterienart wurden alle Mitarbeiter der ambulanten Praxis hin untersucht. In einem Fall konnte bei einem Angestellten eine Übereinstimmung des Bakteriums nachgewiesen werden.
Da der Erreger sich über Tröpfchen, Kontakt und Schmierinfektionen überträgt, prüfen nun die Ermittler, auf welche Weise sich die Bakterien innerhalb der Praxis übertragen haben könnten. Von diesen Ermittlungsergebnissen hängt es nun ab, ob die Staatsanwaltschaft eine Anklage wegen Fahrlässigkeit erhebt und eine strafrechtliche Verfolgung einleitet.
Das Augenlicht konnte nicht mehr gerettet werden
Nach regionalen Medienberichten sind die betroffenen Patienten, die nach dem Eingriff erblindeten alle älteren Jahrgangs und zwischen 75 und 85 Jahre alt. Nach der ersten Operation hatten die Patienten mit sehr schmerzhaften und vereiterten Infektionen an den betroffenen Augen zu kämpfen. In einigen Fällen seien die Infektionen noch immer nicht vollständig geheilt. Trotz zahlreicher Nachbehandlungen in den Kliniken Bautzen, Leipzig, Görlitz und Dresden konnte das Augenlicht der Patienten nicht mehr gerettet werden. (sb)
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