Künftig geringere Provisionen bei der Privaten Krankenversicherung
01.11.2011
Die Provisionszahlungen bei der Vermittlung von Neuabschlüssen einer privaten Krankenversicherung (PKV) haben in den letzten Jahren ein Ausmaß angenommen, dass zu äußerst fragwürdigem bis habgierigem Verhalten der Versicherungsvermittler geführt hat. Nach dem Willen der Bundesregierung ist damit nun Schluss.
Um den Provisionsexzessen ein Ende zu bereiten, hat der Bundestag neue Richtlinien für die Vermittlung von Vollversicherungen beschlossen. So wurden die maximal zulässigen Provisionen begrenzt und die Stornohaftung auf einen längeren Zeitraum ausgedehnt. Vom Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) wurden die Neuregelungen des Bundestags begrüßt und der PKV-Verbandsdirektor Dr. Volker Leienbach zeigte sich vorsichtig optimistisch, dass die Maßnahmen auch in der Praxis Früchte tragen werden.
Provisionszahlungen in der PKV mit unerfreulichen Nebeneffekten
Die Provisionszahlungen beim Abschluss eines Vertrages in der privaten Krankenversicherung standen schon seit langem deutlich in der Kritik. Dass bis zu 18 Monatsbeiträge der Versicherten bei Neuabschluss eines Vertrages an die Vermittler gezahlt wurden, hatte nicht nur die Politik sondern auch der Bundesverband der Versicherungsberater bereits Anfang des Jahres als untragbar bemängelt. Denn die Kosten, welche durch die Provisionen entstehen, tragen am Ende die Versicherten. Zudem seien häufig bei den schlechtesten Verträgen die höchsten Provisionen gezahlt worden, was zu massiven Verzerrungen bei der Beratung geführt habe, erklärte der Präsident des Bundesverbandes der Versicherungsberater, Stefan Albers, im Februar. Auch hätten einige Vertreter versucht, die Kunden mehrfach zu einem Versicherungswechsel zu bewegen – stets nach Ablaufen der Stornohaftungsdauer – um öfter Provision zu kassieren, so die Kritik an dem bisherigen System. Zwar sei der Wettbewerb zwischen den privaten Krankenversicherungen durchaus gewollt, doch die Praxis bis zu 18 Monatsbeiträge als Provisionen zu zahlen, habe äußerst unerfreuliche Nebeneffekte ausgelöst.
Neuregelung soll Übertreibungen künftig im Sinne der Versicherten unterbinden
Nun hat sich die Politik zum Handeln entschieden und die Neuregelung des Provisionssystems bei Abschuss eines PKV-Vertrages beschlossen. Darin werden nicht nur die maximal zulässigen Provisionen ab dem ersten April 2012 auf neun Monatsbeiträge begrenzt, sondern auch die Stornohaftung wurde von heute zwei Jahren auf fünf Jahre ausgedehnt. Wechseln Versicherte vor Ablaufen der Stornohaftung erneut die Versicherung, müssen die Vermittler einen Teil der erhaltenen Provision zurückzahlen. Mit den Neuregelungen sollen „Übertreibungen“ künftig vermieden werden, „ohne jedoch die persönliche Beratung und Betreuung der Versicherten durch die Vermittler zu beeinträchtigen“, betonte der PKV-Verbandsdirektor Dr. Volker Leienbach. Die beschlossenen Änderungen müssen sich nun allerdings noch in Praxis bewähren, so Leienbach weiter. Sowohl die Politik als auch der Verband der privaten Krankenversicherungen hoffen, dass die übertriebenen Provisionsexzessen nun der Vergangenheit angehören. Wie der CDU Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Flosbach im Rahmen der Bundestagsdebatte betonte, ist die Neuregelung des Provisionssystems bei den privaten Krankenversicherungen in enger Abstimmung mit der Wirtschaft erfolgt. Flosbach zeigte sich optimistisch mit diesem wichtigen Schritt „einen sauberen Markt für die Vermittlung von privaten Krankenversicherungen zu erreichen.“ Auch die Versicherungsbranche sei an dieser Stelle dankbar, dass die Politik „in den Markt eingegriffen und diesen Missbrauch beseitigt“ hat, erläuterte der CDU-Politiker.
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Bild: Ronny Richert / pixelio.de
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