Gesundheitsbehörden: Händler sollen Verkauf der E-Zigarette stoppen
28.01.2012
Nach dem Erlass des Gesundheitsministeriums Mitte Dezember 2011 gehören nikotinhaltige Liquids für E-Zigaretten zu den Funktionsarzneimitteln, deren Zulassung über die zuständige Bundesoberbehörde erfolgen muss. Bisher liegt eine solche Zulassung nicht vor. Angebot und Verkauf der nikotinhaltigen Liquids sind nach wie vor gesetzlich verboten. Ein Oberhausener Amtsarzt fordert die Händler auf, den Verkauf der Liquits für E-Zigaretten einzustellen.
Gesundheitsamt Oberhausen will Gesetzesverstoß nicht länger dulden
Das Gesundheitsamt Oberhausen will den Verkauf von nikotinhaltigen Liquits für E-Zigaretten stoppen. Händler und Apotheken sind aufgefordert, den Vertrieb zu beenden, um Sicherstellungen und Untersagungsverfügungen zu entgehen. Dr. Hans-Henning Karbach, Amtsarzt erklärt: „Im Rahmen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes werden die Mitarbeiter jeden gemeldeten Verstoß ab sofort überprüfen und gegebenenfalls auch ordnungsrechtliche Maßnahmen einleiten.“ Schließlich sind die nikotinhaltigen Liquits seit dem 16. Dezember 2011 vom Gesundheitsministerium als Funktionsarzneimittel eingestuft worden, die einer Zulassung der zuständigen Bundesoberbehörde bedürfen. Da eine solche Zulassung bisher nicht vorliegt, sind , Angebot und Verkauf der nikotinhaltigen Liquids gesetzlich verboten.
Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigte Produktwarnung für E-Zigaretten
Kürzlich liefen Befürworter der elektrischen Zigaretten Sturm, als NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens, eine öffentliche Warnung vor E-Zigaretten aussprach. Ein Hersteller hatte vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen derartige Äußerungen geklagt und wollte damit einen Widerruf erzwingen. Das Verwaltungsgericht bestätigte jedoch die Produktwarnung der Gesundheitsministerin (Az.: 16 L 2043).
Steffens hatte zum einen vor dem bisher nicht vollständig absehbaren Gesundheitsrisiko gewarnt und zum anderen Händlern von E-Zigaretten davon abgeraten entsprechende Läden zum Verkauf des elektrischen Glimmstängels zu eröffnen, da viel Zeit und Geld fehl investiert werden könnte.
Das letzte Wort bezüglich der E-Zigarette ist noch nicht gesprochen, zumal Hersteller die Entscheidung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts beim Oberlandesgericht anfechten können. Darüber hinaus erfreuen sich immer mehr Bürger am Genuss des elektrischen Glimmstängels. Schätzungen gehen von rund 1,2 Millionen „Dampfern“ in Deutschland aus. Zuschriften an die Redaktion zeigen, dass viele Konsumenten der elektronischen Zigaretten über die derzeitige Berichterstattung verärgert sind. Viele glauben, "die Tabaklobby steckt dahinter". Belege hierfür gibt es bislang nicht, da vor allem Gesundheitsbehörden und unabhängige Institute vor den Gesundheitsgefahren der E-Zigaretten warnen. (ag)
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Bild: Viktor Mildenberger / pixelio.de
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