Die Stadt Hannover verbietet seinen Mitarbeitern die Benutzung der E-Zigarette in den Diensträumen
28.12.2011
Weil wissenschaftlich nicht abschließend geklärt ist, wie schädlich elektrische Zigaretten (sog. E-Zigaretten) sind, verbietet die Stadt Hannover als erste Kommune die Inhalation der Rauch-Ersatzprodukte ihren Mitarbeitern.
Die Debatte um die gesundheitsschädigende Wirkung der sogenannten E-Zigarette nimmt kein Ende. Nachdem die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) sowie das Bundesinstitut für Risikobewertung vor den gesundheitlichen Gefahren der elektrischen Zigarette unlängst warnte, verbietet nun als erste Kommune Deutschlands Hannover seinen Angestellten und Beamten die Verwendung der Geräte in öffentlichen Gebäuden und Dienstfahrzeugen der Stadt. Wie eine Sprecherin der Kommune bestätigte, wurde bereits eine „entsprechende Dienstvereinbarung unterzeichnet“. Demnach ist das Inhalieren und Verdampfen ab sofort für die Bediensteten während ihrer Dienstzeit in den Räumlichkeiten und Fahrzeugen verboten.
Nikotin wird in die Raumluft abgegeben
Als Begründung für das drastische Vorgehen werden die neueren Auswertungen des Bundesinstituts für Risikobewertung angeführt. Laut der Untersuchungen werden beim Ausatmen des Wasserdampfs viel von dem Nervengift Nikotin und weiterer Zusatzstoffe in die nähere Atmosphäre freigesetzt. „Damit entsteht ein unkalkulierbares Risiko für Nichtraucher“, so das Resümee. Weiterhin verwies die Stadtsprecherin auf die Vorbildfunktion der städtischen Bediensteten. „Die Stadt Hannover sollte mit gutem Beispiel vorangehen.“ Hannover will nun prüfen, ob ein generelles Verbot bei der Verwendung der elektrischen Zigaretten in öffentlichen Gebäuden rechtlich umsetzbar ist. Das könnte sich jedoch als schwierig herausstellen, da die E-Zigarette nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz fällt.
Anwender der Produkte nennen sich selbst „Dampfer“. Die Meisten haben zuvor Tabak geraucht und versuchen nun mit der E-Zigarette ihre Sucht in den Griff zu bekommen, um vermeintlich „gesünder zu inhalieren“. Die Produkte bestehen aus einem Gehäuse, einem elektrischen Dampferzeuger und einer auswechselbaren Kartusche. Die Liquids sind mit Flüssigkeit gefüllt und enthalten Nikotin und weitere besorgniserregende Zusatzstoffe. Käuflich erwerbbar sind auch Flüssigmischungen ohne den toxischen Wirkstoff Nikotin. Zum Antrieb der elektrischen Zigarette befindet sich eine Batterie in dem Gehäuse. Zieht der Konsument an dem Mundstück, entsteht Dampf, der durch die enthaltene Flüssigkeit erzeugt wird.
Auch Zusatzstoffe unter Verdacht
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung monierte, dass die Inhaltsstoffe von den meisten Herstellern nur unzureichend deklariert werden. Denn neben dem Giftstoff Nikotin enthalten die Flüssigkeitsmixturen Glycerin, Propylenglykol sowie viele weitere Aromastoffe. Die genannten Substanzen stehen im Verdacht, eine gesundheitsschädigende Wirkung beim Konsum zu entfalten. Neuere Analysen zeigten, dass der inhalierte Flüssigkeitsdampf aus bis zu 90 Prozent Propylenglykol besteht. Der Inhaltsstoff kann zu Reizungen der Atemwege führen, wie das BZgA neuerlich warnte. Langzeitstudien oder Erfahrungen über einen längeren Gebrauch existieren noch noch nicht, weshalb die Bundeszentrale die E-Zigarette als „riskant“ einstufte. Die Hoffnung mancher Raucher, durch Substitution mittels elektrischer Zigarette zum Nichtraucher zu werden, sei „ein Irrglaube“.
Ein weiteres Gefahrenpotenzial sieht das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) in der Unübersichtlichkeit des Marktes. Es bestehe keine Transparenz der eingesetzten Stoffe, warnt Dr. Martina Pötschke-Langer. Daher seien die beworbenen Produkte „keine adäquate Alternative, die unbedenklich sind“. Die meisten Liquid werden online im Internet oder in speziellen Geschäften vertrieben. (sb)
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Bild: Viktor Mildenberger / pixelio.de
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