IGeL-Leistungen beim Frauenarzt: Worauf Patientinnen achten sollten
03.04.2015
Ultraschalluntersuchungen der Eierstöcke oder der Brüste, Tests auf sexuell übertragbare Krankheiten oder zur Früherkennung von Krebs: Beim Gynäkologen werden Frauen viele sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) angeboten. Patientinnen sollten Nutzen und Risiken der kostenpflichtigen Zusatzleistungen gut abwägen.
Kostenpflichtige Extras beim Gynäkologen
Gehen Frauen zum Gynäkologen, werden sie in der Praxis oft mit einer langen Liste möglicher kostenpflichtiger Extras konfrontiert. Manche Untersuchungen wie beispielsweise zur Krebsfrüherkennung oder Tests auf sexuell übertragbare Krankheiten übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht. Wenn Patientinnen sich dafür entscheiden, müssen sie diese sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) selbst zahlen. Wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet, rät Elisabeth Buchinger von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) Patientinnen dazu, sich vorab zu informieren, was bei einer Untersuchung genau gemacht wird und welchen Nutzen die Untersuchung haben kann.
Nicht zu einer Untersuchung überreden lassen
Des weiteren sei es wichtig, in die Entscheidung miteinzubeziehen, wie gut die Methode geprüft ist, welche Risiken möglich sind und welche Folgen sich aus dem Ergebnis ergeben. Buchinger zufolge werden beispielsweise bei der Ultraschalluntersuchung, der am häufigsten nachgefragte IGeL, viele harmlose Befunde miterhoben. Dies kann Verunsicherung zur Folge haben und weitere Untersuchungen nach sich ziehen. Die Expertin rät generell, sich nicht zu einer Untersuchung überreden zu lassen. „Es ist immer möglich, eine zweite Meinung von einem anderen Arzt einzuholen.“ IGeL sind nie dringend. Die Patientin sollte vor der Behandlung unbedingt nach den Kosten fragen und einen schriftlichen Behandlungsvertrag mit dem Arzt schließen. Die Kosten werden zwar nach der Gebührenordnung für Ärzte berechnet, können aber von Arzt zu Arzt schwanken. Weitere Hilfe bietet der IgeL-Monitor, der auf Grundlage wissenschaftlicher Studien Nutzen und Schaden von Selbstzahlerleistungen bewertet.
Keine Untersuchung zur Eierstockkrebs-Früherkennung
Zur Ultraschalluntersuchung der Eierstöcke erklärte Christian Weymayr, Projektleiter des IGeL-Monitors vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS), dass Frauen keinen Nutzen davon haben, wenn sie ihre Eierstöcke ohne konkreten Verdacht per Ultraschall untersuchen lassen. Der Schaden hingegen könne massiv sein, wenn Frauen durch die Untersuchung fälschlicherweise als Krebspatientinnen behandelt werden. Einer Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften, der Deutschen Krebsgesellschaft und der Deutschen Krebshilfe zufolge sollten auch Frauen mit erhöhtem Risiko keine Untersuchungen zur Früherkennung von Eierstockkrebs durchführen, heißt es in der Meldung.
Zusätzliche Ultraschalluntersuchung für manche Frauen sinnvoll
Nach Angaben von Christian Albring vom Berufsverband der Frauenärzte (BVF) ist es für Frauen mit hoher Gewebedichte sinnvoll, zusätzlich zur Mammografie eine Ultraschalluntersuchung der Brust machen zu lassen. Allerdings kommt der IGeL-Monitor für Frauen mit durchschnittlicher Gewebedichte, die den Ultraschall außerhalb der Altersspanne des Mammografie-Programms oder zusätzlich zur Mammografie als eigenständige Früherkennungsmaßnahme einsetzen, zu einem unklaren Ergebnis. Wie Weymayr erklärte, würden bei der Ultraschalluntersuchung zwar mehr Tumore gefunden werden, doch ein Teil davon müsste ohnehin nie behandelt werden. Zum ThinPrep-Test (Dünnschichtzytologie) sagte Albring: „Der ThinPrep-Test wird vom Berufsverband der Frauenärzte nicht empfohlen, da er keine besseren Resultate zeigt als die konventionelle zytologische Untersuchung.“ Die Dünnschichtzytologie sei im Vergleich zum herkömmlichen Zellabstrich (Pap-Test) zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs im Nutzen und Schaden gleich, erklärte Weymayr. Daher bewertet der IGeL-Monitor den ThinPrep-Test als unklar.
Positiver HPV-Test mit fataler Auswirkung
Keinerlei Aussagekraft für Frauen ohne auffälligen Krebsabstrich habe Albring zufolge der Test auf humane Papillomviren (HPV), die sexuell übertragen werden und von denen einige Virentypen zur Entstehung von Gebärmutterhalskrebs beitragen können. Einerseits könne eine Erkrankung des Gebärmutterhalses durch einen negativen HPV-Test nicht ausgeschlossen werden und andererseits würden über 90 Prozent der Infektionen folgenlos ausheilen. Albring warnte jedoch, dass ein positiver Test Fatales bewirken könne: „Die Frau denkt, sie ist hochgradig krank.“ Einen Chlamydien-Test, der für Frauen ab 25 Jahren eine IGeL ist, empfiehlt Albring, wenn sie wechselnde Sexualpartner haben. Weil die Infektion keine Symptome auslöst, werde sie sonst normalerweise nicht entdeckt.
Tests auf sexuell übertragbare Krankheiten bei konkretem Anlass
Albring erklärte weiter, dass Tests auf sexuell übertragbare Infektionen, wie HIV, Syphilis und Gonorrhoe (Tripper) ohne Krankheitssymptome außerhalb der Schwangerschaft dann sinnvoll seien, wenn ein Anlass anzunehmen ist. Sinnlos seien seiner Meinung nach Hormonanalysen wie Menopausen-Test und Hormonstatus, wenn die Patientin keine Beschwerden und mit keinen Veränderungen des Körpers wie Müdigkeit und sexueller Unlust zu kämpfen hat. Die Probleme, die mit Hilfe solcher Tests gefunden werden, seien nur behandlungsbedürftig, wenn die Patientin unter Beschwerden wie Blutungsstörungen und Hitzewallungen leidet. Ob beim Gynäkologen oder bei anderen Ärzten: Seit vergangenem Jahr haben Patienten auf dem Internetportal www.igel-aerger.de der Verbraucherzentrale (VZ) Nordrhein-Westfalen, die Möglichkeit, sich im Zusammenhang mit Zusatzleistungen zu beschweren. Die VZ hatte zum Start des Portals darauf hingewiesen, dass Ärzte ihre Patienten häufig nicht ausreichend über die Kosten und Risiken einer solchen Leistung aufklären würden. (ad)
>Bild: Christian Fraaß / pixelio.de
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