Krankenkassen sollen Organspenden-Bereitschaft abfragen
26.09.2011
Zwar hat die Zahl der Organspenden den Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) zufolge hierzulande im vergangenen Jahr ihren bisherigen Rekordwert erreicht, doch noch immer werden deutlich zu wenig Organe gespendet, um alle Bedürftigen zu versorgen. Daher hat der Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) nun im Rahmen der bevorstehenden Neuregelung des Transplantationsgesetzes dafür plädiert, die Spenderbereitschaft in der Bevölkerung durch die gesetzlichen Krankenkassen überprüfen zu lassen.
Dem Vorschlag des Bundesgesundheitsministers zufolge sollen die gesetzlichen Krankenkassen die gesetzlich Versicherten im Zusammenhang mit der Ausgabe der neuen elektronischen Gesundheitskarte über die Möglichkeiten der Organspende informieren und eine Erklärung über die Bereitschaft zur Organspende einfordern. Das Bundesgesundheitsministerium bestätigte entsprechenden Medienberichte, denen zufolge eine Abfrage der Organspendenbereitschaft für die gesetzlichen Krankenkassen in Zukunft verpflichtend sein soll. Dahinter steht die Annahme, dass viele Menschen prinzipiell zu einer Organspende bereit wären, diese Bereitschaft bisher jedoch nicht dokumentiert haben, so dass nach dem Tod der Betroffenen häufig keine Organtransplantation erfolgen kann.
Den Angaben der DSO zufolge konnte im Jahr 2011 so vielen Patienten mit einer Transplantation geholfen werden, wie niemals zuvor und dies obwohl die meisten Deutschen auch heute noch keinen Organspendeausweis besitzen. Trotzdem sterben jährlich von den rund 12.000 Patienten, die auf eine Organspende angewiesen sind etwa 3.000. Laut Aussage des Bundesgesundheitsministers sind viele Deutsche bereit zu einer Organspende nach ihrem Tod, haben bisher jedoch keinen Spenderausweis ausgefüllt oder ihren Willen an anderer Stelle dokumentiert. Damit bestehen für die Familienangehörigen, welche möglicherweise über den Willen der Verstorbenen informiert waren, erhebliche Schwierigkeiten die Bereitschaft zur Organspende im Krankenhaus zu belegen. Um eine verbindliche Aussage von möglichst vielen Personen zu erhalten, hat daher der Bundesgesundheitsminister die Änderung des Transplantationsgesetzes vorgeschlagen, derzufolge die gesetzlichen Krankenkassen die Organspendenbereitschaft ihrer Versicherten abfragen und diese in einem Organspendeausweis dokumentieren sollen. Dabei können die Versicherten einer Organentnahme nach ihrem Tod zustimmen, diese ablehnen oder sich die Entscheidung für einen späteren Zeitpunkt vorbehalten. Somit würde sich zumindest jeder gesetzlich Versichert schon zu Lebzeiten einmal mit dem Thema Organspende beschäftigen. Um den Versicherten die benötigten Hintergrundinformationen an die Hand zu geben, sollen dem Bundesgesundheitsminister zufolge die Krankenkassen auch dazu verpflichtet werden, qualifizierte Ansprechpartner für die Fragen der Versicherten zum Thema Organspende zur Verfügung zu stellen.
Deutschen Stiftung Organtransplantation koordiniert die Organspenden
Auch die Bundesärztekammer hat im Vorfeld der geplanten Änderung des Transplantationsgesetzes für eine Erklärungspflicht sämtlicher Bundesbürger zur Organspendenbereitschaft plädiert, war jedoch von dieser Forderung abgerückt, nachdem juristische Zweifel auftraten, denen zufolge eine solche Erklärungspflicht mit dem Grundgesetz kaum vereinbar wäre. Der aktuelle Vorschlag des Bundesgesundheitsministers stellt nun einen neuen Ansatz dar, mit dem möglichst viele Bundesbürger erreicht werden sollen. Unterstützt wird das Werben für eine erhöhte Bereitschaft zur Organspende von den Vorsitzenden der CDU- und SPD-Bundestagsfraktion, Volker Kauder und Frank-Walter Steinmeier. Für die Organisation aller Schritte des Organspendenprozesses einschließlich des Transports der Organe zu den Empfängern ist in Deutschland die DSO als bundesweite Koordinierungsstelle zuständig. Knapp 70 Koordinatoren der DSO sind zu diesem Zweck im Einsatz. Sie unterstützen auch das Personal in den Krankenhäusern beim Ablauf der Organspenden. Prinzipiell ist in Deutschland jede Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr zur selbstständigen Einwilligung in eine Organspende berechtigt. Auf Basis des heutigen Forschungsstands können dabei relativ viele Organe des menschlichen Körpers transplantiert werden, wobei zwischen Organen, die nur durch eine Todesspende gewonnen werden können und Organen von Lebendspendern zu unterscheiden ist. Zu den von der DSO erfassten Organspenden nach einem Todesfall zählen zum Beispiel Spenden von Bauchspeicheldrüsen, Blutgefäßen, Haut, Herz, Herzklappen, Hornhaut der Augen, Knochengewebe oder Knorpelgewebe. (fp)
Elektronische Gesundheitskarte bei der AOK Plus
Organspenden erreichen in Deutschland Rekordwert
Bundesgesundheitsminister wirbt für Organspenden
Organspenden: Mehrheit für Entscheidungslösung
Zu wenig Organspenden von jungen Unfallopfern
Bild: Günther Richter / pixelio.de
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.