Ernährungsminister will mehr Informationen für Allergiker
14.07.2014
Rund sechs Millionen Menschen sollen in Deutschland mit Unverträglichkeiten und Lebensmittelallergien zu kämpfen haben. Bundesernährungsminister Christian Schmidt (CSU) will nun „mehr Klarheit und mehr Sicherheit für die Verbraucher“. Auch in Restaurant und an Verkaufsständen soll künftig über allergieauslösende Inhaltsstoffe informiert werden.
Restaurants und Verkaufsstände müssen über Inhaltsstoffe informieren
In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Zahl der Menschen mit Unverträglichkeiten und Lebensmittelallergien nach Einschätzung des Deutschen Allergie- und Asthmabundes (DAAB) auf rund sechs Millionen Betroffene verdoppelt. Als die häufigste Lebensmittelunverträglichkeit gilt die Laktoseintoleranz (Milchzuckerunverträglichkeit). Doch auch Fruktose (Fruchtzucker), Gluten (Getreideeiweiß) und Histamin (Botenstoff) gehören zu den Stoffen, die von Vielen nicht vertragen werden. Betroffene haben mit Beschwerden wie Magenschmerzen, Durchfall, einem Blähbauch, Übelkeit und Erbrechen sowie zahlreichen anderen gesundheitlichen Problemen zu kämpfen. Allergiker können sich auf mehr und bessere Informationen einstellen, denn Bundesernährungsminister Christian Schmidt (CSU) kündigte in einem Interview an, dass künftig auch Restaurants und Verkaufstheken über Inhaltsstoffe informieren müssen.
Klarheit und Sicherheit für Verbraucher
Auf verpackten Nahrungsmitteln ist schon seit längerer Zeit nachzulesen, ob sie etwa Milchzucker, Nüsse, Sellerie oder Soja enthalten, auf die Konsumenten allergisch reagieren können. Der Ernährungsminister will künftig auch die Gastronomie und Verkäufer von loser Ware wie Bäcker und Metzger in die Pflicht nehmen. Gegenüber der „Saarbrücker Zeitung“ sagte Schmidt: „Ich will mehr Klarheit und mehr Sicherheit für die Verbraucher.“ Er werde deshalb „bald an Lebensmitteltheken und in der Gastronomie verlässliche, schriftliche Informationen über Allergene geben, die in Lebensmitteln enthalten sind.“
Angaben sollen zur Pflicht werden
Auch wenn manche Händler bereits freiwillig auf ihren Preisschildern in der Auslage die wichtigsten Allergene auflisten und Restaurants auf Getränke- und Speisekarten mit Fußnoten über die enthaltenen Risikobestandteile informieren, tun das längst nicht alle. Doch dies soll nun Pflicht werden und zwar „gut sicht- und lesbar.“ Derzeit durchlaufe eine entsprechende Verordnung die beteiligten Bundesministerien, wie Schmidt erklärte. Die Bundesregierung setze damit eine Vorgabe der Europäischen Union um, die Ende des Jahres in Kraft treten soll.
In Ausnahmefällen mündliche Informationen erlaubt
Von Seiten des Bundesernährungsministers werden den betroffenen Betrieben „praktikable und unbürokratische“ Regeln zugesagt. Die Verordnung sieht dem Bericht zufolge vor, dass Ladenbesitzer auf einem Schild neben dem jeweiligen Lebensmittel auf die Inhaltsstoffe hinweisen müssen. Doch auch Aushänge seien möglich. Gastronomen sollten Hinweise auf allergene Stoffe auch in den Speise- und Getränkekarten veröffentlichen. Anstelle der schriftlichen Informationen werde in Ausnahmefällen eine nachprüfbare mündliche Auskunft erlaubt. Bislang müssen Menschen, die unter Lebensmittel-Unverträglichkeiten leiden, häufig feststellen, dass Verkäufer und Kellner bei Nachfragen die nötigen Informationen nicht parat haben. (ad)
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