Neuregelung zur Organspende: Krankenkassen müssen Bereitschaft zur Organspende abfragen
02.11.2012
Durch die Neuregelung der Organspende sind die gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet, alle zwei Jahre die Organspendenbereitschaft ihrer Versicherten abzufragen. Deshalb versenden die Kassen seit gestern Organspendeausweise mit der elektronischen Gesundheitskarte oder der Beitragsmitteilung. Nach dem Organspende-Skandal war die Spendenbereitschaft der Deutschen im Oktober um knapp 50 Prozent gesunken. Ob die Neuregelung zu Gunsten der rund 12.000 Patienten ausfällt, die derzeit auf ein Spenderorgan warten, wird sich zeigen.
Organspendeausweis wird mit Gesundheitskarte oder Beitragsmitteilung versendet
Nachdem sich der Bundestag für die Änderung des Transplantationsgesetzes ausgesprochen hat, greift seit dem ersten November 2012 die sogenannte Entscheidungslösung. Danach sind die Krankenkassen dazu verpflichtet, alle zwei Jahre die Spendenbereitschaft ihrer Mitglieder abzufragen. Dafür versenden die Kassen Organspendeausweise gemeinsam mit der elektronischen Gesundheitskarte oder der Beitragsmitteilung an alle Versicherten ab 16 Jahre. Für die Erstinformation haben die Krankenkassen ein Jahr Zeit.
Auf diese Weise soll die Bevölkerung für das Thema Organspende sensibilisiert und die allgemeine Spendenbereitschaft erhöht werden. Umfragen hatten zuvor ergeben, dass viele Menschen zwar grundsätzlich zum Spenden ihrer Organe bereit sind, jedoch keinen Organspendeausweis besitzen und deshalb auch nicht offiziell als Organspender gelten. Die sogenannte Entscheidungslösung stellt es den Versicherten frei, auf das Schreiben der Kassen zu reagieren. Niemand ist zu einer Entscheidung oder gar zur Organspende verpflichtet.
Bei Menschen, die sich gegen eine Organspende nach ihrem Tod entscheiden oder keine Erklärung abgeben, aber als Spender in Frage kommen, werden die Angehörigen wie bereits vor der Reform dazu befragt.
Patientenverfügung darf nicht mit Angaben im Organspendeausweis kollidieren
Wie die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) informiert, sollten diejenigen, die sich für die Organspende nach dem Tod entscheiden, beachten, dass "die Angaben im Organspendeausweis nicht mit denen in der Patientenverfügung kollidieren wie beispielsweise der Hinweis auf den Verzicht lebenserhaltender Maßnahmen". Für eine Organspende ist es zwingend notwendig nach dem Hirntod die Blutversorgung aufrechtzuerhalten. Anderenfalls könnten die Organe nicht mehr transplantiert werden. Die DSO rät deshalb dazu, "eindeutige Angaben zu kurzfristigen intensivmedizinischen Maßnahmen in der Patientenverfügung zu ergänzen".
Organentnahme erfolgt erst nach Feststellung des Hirntodes
Wie die DOS informiert, ist die Angst vieler Menschen vor einer Organentnahme vor Eintreten des Todes, unbegründet. Eine entsprechender Eingriff wird nur dann durchgeführt, wenn der der Hirntod des Patienten beispielsweise nach einem schweren Verkehrsunfall, ärztlich festgestellt wird. Das ist der Fall, wenn die Gehirnfunktionen des Betroffenen unwiederbringlich geschädigt und vollständig zerstört sind. Die DOS definiert diesen Zustand als „unwiederbringlichen Verlust jeder Wahrnehmung, des Denkens, der Steuerung der Atmung und der zentralen Steuerungsfähigkeit für die gesamten Körperfunktionen“.
Wurde der Hirntod eines Menschen festgestellt, sind weitere medizinische Bemühungen sinnlos. Für den Fall, dass ein oder mehrere Organe des Betroffenen für die Transplantation geeignet sind, führen Ärzte oder ein Transplantationskoordinator ein Gespräch mit den Angehörigen. Während dessen wird der Hirntote weiter künstlich beatmet.
Stimmen die Angehörigen der Organspende zu beziehungsweise liegt ein Organspendeausweis des Betroffenen vor, wird die Organisationszentrale der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) informiert, die die Organspende in Deutschland koordiniert und mit Eurotransplant, einer gemeinnützigen Organisation, die den internationalen Austausch von Spenderorganen koordiniert, zusammenarbeitet.
Eine Laboruntersuchung des Spenderblutes gibt Aufschluss über mögliche Erkrankungen. Außerdem werden Blutgruppe und Gewebemerkmale des Spenders festgestellt. Eine endgültige Entscheidung, ob ein Organ zur Transplantation geeignet ist, erfolgt jedoch erst bei der Organentnahme im Operationssaal. Fällt das Urteil der Ärzte positiv aus, wird das Organ auf schnellsten Wege in das Transplantationszentrum gebracht, wo der Organempfänger bereits auf die Transplantation vorbereitet wird.
Wegen Organspendenskandal ist Spendenbereitschaft in Deutschland gesunken
Nachdem im vergangenen Sommer ein Organspendenskandal aufgedeckt wurde, bei dem Ärzte die Dringlichkeit für ein Spenderorgan bei einigen Patienten zum Teil manipuliert haben sollen, sank die Spendenbereitschaft der Bundesbürger im Oktober um fast 50 Prozent. Für die rund 12.000 Patienten, die derzeit auf ein Spenderorgan warten, ist die Lage prekär. Denn täglich sterben drei Menschen, während sie auf ein Spenderorgan warten. Ob die Neuregelung der Organspende zu Gunsten der Betroffenen ausfällt, wird sich zukünftig zeigen. (ag)
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Bild: Günther Richter / pixelio.de
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