Ärzte klären oft nicht ausreichend über IGeL-Leistungen auf
02.09.2014
Ob Ultraschalluntersuchungen, Krebsvorsorge oder Akupunktur: Wer mit einer so genannten „Individuellen Gesundheitsleistung“ (IGeL) nicht zufrieden ist, kann sich zukünftig auf dem neuen Internetportal www.igel-aerger.de der Verbraucherzentrale (VZ) Nordrhein-Westfalen beschweren. Ein wichtiger Schritt, denn laut der VZ würden Ärzte ihre Patienten oft nicht ausreichend über die Kosten und Risiken einer solchen Leistung aufklären.
Beratung und Aufklärung bei IGeL besonders wichtig
Mit dem Begriff „individuelle Gesundheitsleistung“ – kurz „IgeL“ – werden Leistungen bezeichnet, die Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten ihren gesetzlich versicherten Patienten gegen Selbstzahlung anbieten können. Dazu gehören unter anderem Ultraschalluntersuchungen, Glaukom- und Krebsvorsorgeuntersuchungen, bestimmte Laborleistungen und Medikamente oder auch naturheilkundliche Therapien wie eine Bachblütentherapie oder ein Aderlass. Da diese Leistungen über die normale Patientenversorgung hinaus gehen und daher nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen gedeckt werden, ist die vorherige Aufklärung über Kosten, Nutzen und mögliche Risiken des Angebots besonders wichtig. Zentral ist, dass der Patient nicht gedrängt wird, sondern eine IGeL aus freien Stücken durchführen lässt oder ablehnt – dementsprechend kann der Arzt auch ohne schriftlichen Vertrag keine Zahlung einfordern.
Patienten fühlen sich oft unter Druck gesetzt
Vor der Durchführung einer Zusatz-Leistung muss der Arzt also dementsprechend die Kosten schriftlich auflisten sowie im Anschluss an die Behandlung eine schriftliche Rechnung auf Grundlage der ärztlichen Gebührenordnung ausstellen. Doch gerade hier scheint es nach Ansicht der Verbraucherzentrale (VZ) Nordrhein-Westfalen teilweise gravierende Lücken zu geben. Zudem würden die Patienten oft nicht ausreichend über mögliche Risiken der Leistungen aufgeklärt, stattdessen fühlten sich Patienten häufig unter Druck gesetzt. Um den Patienten Unterstützung zu bieten, hat die VZ nun ein neues Portal gegründet, auf welchem Beschwerden formuliert und Erfahrungen mit dem Umgang von IGeL in verschiedenen Praxen gesammelt werden. Für die Bewertung des medizinischen Nutzens sei igel-aerger.de jedoch laut der VZ nicht vorgesehen, dies sei aber ebenfalls online möglich, und zwar unter anderem auf dem Portal www.igel-monitor.de des GKV-Spitzenverbandes.
VZ möchte Missstände aufdecken und für die Rechte der Patienten kämpfen
Die Idee hinter dem neuen Portal igel-aerger.de sei demnach vor allem die Weitergabe von Informationen und die Möglichkeit für Patienten, ihrem Ärger gegenüber bestimmten Ärzten Luft zu machen. Ziel sei es, dadurch „Missstände aufdecken und für Ihre Rechte als Patient kämpfen“ zu können, so die VZ auf ihrer Website. Zu diesem Zweck können Betroffene von nun ab auf einer eigenen Beschwerdeseite „ihren geballten IGeL-Ärger“ mit persönlichen Angaben oder auch anonym schildern – so wie beispielsweise eine Frau, die trotz eines tastbaren Knotens in der linken Brust die Untersuchung der anderen Brust als IgeL-leistung selbst bezahlen sollte. „Ich war sprachlos. Wenn der Profit so im Vordergrund steht, schafft das wirklich kein Vertrauen und ich fühle mich nicht mehr gut und objektiv beraten“, so der Eintrag der Patientin auf igel-aerger.de. (nr)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.