Patient stirbt an Überdosierung eines Fentanylpflasters
30.07.2013
Oft sind es Suchtkranke, die Fentanylpflaster zur Selbstmedikationen verwenden, um ihre Drogenabhängigkeit zu substituieren. Es liegen aber auch zahlreiche Berichte vor, nach denen Menschen nach dem unsachgemäßen Auftragen der Fentanylpflaster verstorben sind. In Bayern ist nun ein 46-Jähriger Unternehmer aus Bremen an den Nebenwirkungen des Schmerzpflasters gestorben. Ein Bereitschaftsarzt hatte dem Patienten ein Fentanylpflaster gegen die Beschwerden eines Hexenschusses verordnet. Nach bisherigen Erkenntnissen starb der Patient nach nur fünf Tagen an Sauerstoffmangel im Gehirn.
Fentanyl ist ein synthetisches Opioid und Hauptbestandteil des Schmerzpflasters. In Deutschland fällt der Wirkstoff unter das Betäubungsmittelgesetz (BTM) und darf daher nur von Ärzten unter bestimmten gesetzlichen Regelungen verordnet werden.
Der Reiseunternehmer G.T. (Name geändert) war als Aussteller zu Besuch auf einer Freizeitmesse im bayrischen Riem. Als er den Stand abbauen wollte, ereilte ihn einen großen Schmerz durch einen eingeklemmten Nerv bzw. Hexenschuss. Im Hotel angekommen, verstärkten sich die Rückenschmerzen und Bewegungen waren kaum noch möglich. Als sich die Schmerzen in der Nacht verschlimmerten, rief der Mann seine Frau in Bremen an. Diese machte einen örtlichen Arzt ausfindig, der gegen 3.00 Uhr in das Hotelzimmer kam. Der 56Jährige Arzt spritzte dem Mann Morphin. Zusätzlich übergab der Mediziner dem Patienten, der sich überhaupt nicht mehr bewegen konnte, einige Schmerzmedikamente wie Diazepam- und Oxycodon-Tabletten sowie ein Fentanyl-Pflaster. Eben jenes Pflaster fällt jedoch unter das Betäubungsmittelgesetz war laut Anklage medizinisch nicht notwendig gewesen. Zudem sei die Dosierung des Mittels im Pflaster mit 100 Mikrogramm je Stunde deutlich zu hoch gewesen, argumentierte die Staatsanwaltschaft.
Am nächsten Tag fand ein Hotelangestellter den Unternehmer beinahe leblos im Hotelbett. Der Mann habe nur noch nach Luft geröchelt, so der Zeuge in seiner Aussage. Ein herbei geholter Notarzt leitete erfolgreich Reanimationen ein und konnte T. wieder ins Leben zurückholen. Im Anschluss wurde T. in die Bogenhausener Klinik verbracht. Dort angekommen diagnostizierten die Ärzte einen schwerwiegenden Gehirnschaden aufgrund von Sauerstoffmangel. Einige Tage später verstarb der Mann im Krankenhaus.
Bevor der Mann in das Krankenhaus eingeliefert wurde, entfernte der Notarzt in Absprache mit dem Bereitschaftsarzt das Schmerz-Pflaster, dass noch immer auf dem Rücken des Patienten angebracht war. Doch zu diesem Zeitpunkt war es bereits zu spät. Der Wirkstoff Fentanyl war bereits in Überdosierung in den Organismus eingedrungen.
Vor Gericht sagte der angeklagte Mediziner, er habe das Schmerzpflaster nicht an den Patienten angebracht. Vielmehr habe er dem Patienten gesagt, er solle das Pflaster nur nach Rücksprache anwenden. Aus diesem Grund habe er dem Patienten seine private Telefonnummer gegeben. Der Mann habe sich aber nicht mehr per Telefon gemeldet und sich offensichtlich das Pflaster selbst angebracht. Ob der Mann an Vorerkrankungen litt, war dem Arzt nicht bekannt. Die Ehefrau sagte aus, ihr Mann habe nur manchmal an Schwindel gelitten.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Bereitschaftsarzt „gegen die Regeln der ärztlichen Kunst“ verstoßen habe. Aus diesem Grund muss er nun 6000 Euro Strafe zahlen. Die Approbation werden allerdings nicht aberkannt. (sb)
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