Patientenschützer fordern Transparenz bei Organvergabe
04.06.2014
Bei der Organvergabe wird von der Deutschen Stiftung Patientenschutz mehr Transparenz gefordert. Zuletzt war die Zahl der Organspenden stark zurückgegangen. Die Patientenschützer fordern staatliche Lösungen.
Patientenschützer fordern mehr Transparenz
Von der Deutschen Stiftung Patientenschutz wird mehr Transparenz bei der Organvergabe in der Transplantationsmedizin gefordert. Wie Stiftungsvorstand Eugen Brysch in der Dienstagsausgabe der „Stuttgarter Nachrichten“ sagte, sei die zentrale Frage, ob es bei der Verteilung der Organe „gerecht zugehe“. „Die Bevölkerung will sicher sein, dass die Regeln für die Organspende für alle Empfänger gleich sind.“ Dafür müsse auch klar geregelt werden, an welche Gerichte sich Schwerstkranke wenden können, wenn sie eine Arztentscheidung überprüfen lassen wollen. Verwaltungs-, Sozial- und Landgerichte würden sich dabei derzeit gegenseitig den Schwarzen Peter zuschieben.
Aufforderung an Bundesgesundheitsminister
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) wurde von Brysch dazu aufgefordert, zu klären, in welchem Umfang Ausländer in Deutschland Organe erhalten. Die Stiftung Eurotransplant, die für die Zuteilung von Spenderorganen zuständig ist, will dem Bericht zufolge die bisherige Regel aufgeben, wonach fünf Prozent der Spenderorgane an Patienten gehen können, die nicht im Eurotransplant-Gebiet wohnen. Von Brysch wurde kritisiert, dass künftig jedes Transplantationszentrum machen könne, was es wolle. „Und es geht um viel Geld. Denn diese ausländischen Patienten sind Privatzahler. Hier muss schnell eine staatliche Lösung her.“
Rückgang der Organspenden
Die Organspenden in Deutschland waren zuletzt deutlich zurück gegangen und erreichten im Vorjahr einen neuen Negativrekord. Dies hänge mit den Skandalen um Manipulationen bei der Organvergabe zusammen. Aber viele Kranke warten auf eine Organspende. Rund 11.000 Patienten sind dies bundesweit. Dem stehen aber nicht genügend Spender gegenüber. Nur 28 Prozent der Bundesbürger sind im Besitz eines Organspendeausweises. (ad)
Bild: Martin Büdenbender / pixelio.de
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.