Klage abgewiesen: Kein Schmerzensgeld nach Penis-Amputation
12.04.2015
Bei einem bayerischen Patienten waren eine schmerzhafte Dauererrektion und eine beginnende Blutvergiftung erst spät diagnostiziert worden. In der Folge davon mussten ihm der Penis und ein Unterschenkel amputiert werden. Das Oberlandesgericht München hat nun entschieden, dass dem Mann kein Schmerzensgeld zusteht.
Hausarzt diagnostiziert Erkrankung zunächst nicht
Im April 2009 ging Sebastian S. (35) aus Rosenheim mit Beschwerden wie Schmerzen im Unterleib, Penisschmerzen und Flankenschmerzen zum Hausarzt. Dieser schickte ihn zu einem Urologen, der ihm zunächst Schmerzmittel sowie Entzündungshemmer und später ein Antibiotikum verordnete. Als sich herausstellte, dass dieses nicht half und der Patient sich wieder an den Arzt wandte, habe dieser laut Anwalt Stephan Rössler gesagt: „Bevor ihm der Penis abfällt, soll er halt ins Krankenhaus fahren“, berichtet die Münchner „tz“. Daraufhin ging Sebastian S. zu einem anderen Urologen, der ihn sofort mit der Diagnose Priapismus – eine schmerzhafte Dauererektion – und beginnender Sepsis (Blutvergiftung) in das Rosenheimer Klinikum einwies.
Ärzte mussten Penis und Unterschenkel amputieren
Den Angaben zufolge fiel der Patient ins Koma, bekam eine Lungenentzündung und eine Gerinnungsstörung, die Nieren versagten. Gewebe im Unterschenkel und im Penis starben ab, woraufhin die Ärzte amputieren mussten. Insgesamt 14 Operationen musste er über sich ergehen lassen. Seitdem hat der heute 35-Jährige täglich Schmerzen, sitzt im Rollstuhl, ist zu 100 Prozent erwerbsunfähig und verlor seine Stelle als Lagerist. Auch die Beziehung zu seiner Freundin, mit der er eine Tochter hat, ging in die Brüche.
Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld abgewiesen
Sebastian S. verklagte schließlich den Urologen. Nachdem das Landgericht Traunstein erstinstanzlich keinen Behandlungsfehler erkennen konnte und die Klage abwies, war der Patient vor dem Oberlandesgericht (OLG) in München in Berufung gegangen. Doch die Richter beim OLG erkannten ebenfalls keinen Fehler und wiesen die Klage auf 767.000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld ab. Richter Thomas Steiner erklärte bei der Urteilsverkündung, ein langer Prozess sei zu Ende gegangen, aber: „Was nicht zu Ende geht, ist, dass Sie im Rollstuhl sitzen, dass Sie krank sind.“ Alle die von der Geschichte hörten, seien entsetzt. Sebastian S. sagte: „Meine Absicht war es nicht, den Arzt fertig zu machen. Ich wollte nur, dass Gerechtigkeit herrscht.“
Schmerzhafte Versteifung des Gliedes
Bei einer Dauererektion (Priapismus) handelt es sich um eine schmerzhafte Versteifung des Gliedes, die nicht auf sexuelle Erregung zurückzuführen ist und für mindestens zwei Stunden besteht. Dabei kann das Blut, das während der Versteifung in den Penis fließt, nicht mehr natürlich abfließen. Schon nach wenigen Stunden kann in der Folge eine Schädigung des Schwellkörpergewebes auftreten, wenn keine ärztlichen Maßnahmen ergriffen werden. Nach rund ein bis zwei Tagen ist das Schwellkörpergewebe vollständig zerstört, so dass eine Versteifung des Gliedes nicht mehr möglich ist (erektile Dysfunktion). Die Ursachen für den Priapismus bleiben oft ungeklärt. Zu den Auslösern zählen unter anderem neurologische Erkrankungen wie Multiple Sklerose, Erkrankungen des Blutes, Verletzungen wie beispielsweise eine Beckenfraktur, manche Medikamente und Drogenkonsum. (ad)
: Michael Bührke / pixelio.de
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