SPD-Arbeitspapier: Private Krankenversicherungen sollen stärker an den Pflegekosten beteiligt werden
23.02.2012
In den Kassen der Pflegeversicherung fehlen Millionenbeträge. Die Menschen werden durch den demografischen Wandel immer älter und damit steigt auch die Pflegebedürftigkeit im Alter. Die SPD schlägt erneut vor, die private Krankenversicherung (PKV) in die Finanzierung mit einzubinden. Der Dachverband der Privaten Krankenversicherer zeigt sich erwartungsgemäß „geschockt“ und spricht in diesem Zusammenhang von „Enteignung“. Die PKV soll nach Vorstellungen eines Positionspapiers mit rund einer halben Milliarde Euro jährlich beteiligt werden.
Gefüllte Pflegekassen durch solidarische Bürgerversicherung
Jedes Jahr sollen eine halbe Milliarde Euro aus dem Kapitalstock der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Pflegeversicherung fließen, um die Pflege im Alter für alle Menschen in Deutschland abzusichern. Das steht in einem vorläufigen Positionspapier einer SPD-Arbeitsgruppe, das am 7. März 2012 in der Bundestagsfraktion der Sozialdemokraten beschlossen werden soll. Als Begründung führt das Papier an, das SPD-Modell der solidarischen Bürgerversicherung solle auch für die Pflegeversicherung gelten.
Knackpunkt der Diskussion ist die Tatsache, dass Kassenpatienten abhängig von ihrem Einkommen Zahlungen an die gesetzliche Pflegeversicherung leisten. Privatversicherte zahlen hingegen nur einen Pauschalbeitrag von 28 Euro pro Monat. In dem Positionspapier fordert die SPD-Arbeitsgruppe, dass Mitglieder der privaten Krankenversicherung statt dem Pauschalbetrag ebenfalls einkommensabhängige Beiträge für die Pflege zahlen. Nach Ansicht der Sozialdemokraten könnten so Mehreinnahmen von rund zwei Milliarden Euro pro Jahr entstehen. Erst vor kurzem hatte der PKV Verband bekannt gegeben, dass die Durchschnittbeiträge seit Einführung der Privaten Pflegeversicherung "deutlich gesunken sind".
Entrüstung auf Seiten der FDP und Krankenversicherer
Die Pläne verursachen heftigen Protest von Seiten der Krankenversicherungskonzerne und der FDP. Volker Leienbacuh, Vorsitzender des Bundesverbandes der privaten Krankenversicherungen verurteilte die Vorschläge und bezeichnete diese als „Enteignung“ der Privatpatienten. Leienbach vermutet, dass eine solche Umsetzung gar gegen die bundesdeutsche „Verfassung verstößt“. Die Spitzen der SPD hätten nach Meinung des PKV-Chefs die Bürgerversicherung als „Irrweg“ der Arbeitsgruppe erkannt und sei längst vom Konzept abgewichen. Seiner Meinung sei es eine Illusion, dass ein Betrag von 100 Millionen Euro zusammenkomme, wenn die jährlichen Einnahmen gerade einmal 2,1 Milliarden Euro pro Jahr betragen.
Heinz Lanfermann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP Bundestagsfraktion, griff die SPD scharf an. Nach seiner Meinung würden die Pläne „die pflegerischen Pläne von rund 9 Millionen Privatversicherten zerstören.“ Schließlich würden die Altersrückstellungen den privat Versicherten gehören und durch das „Grundrecht auf Eigentum“ verfassungsrechtlich abgesichert.
Überlegendes System durch ungleiche Risikoverteilung
Auf die Kritik aus den Reihen der FDP und dem Versicherungsverband entgegnete die SPD, die PKV spreche immer von einem „Überlegendem System“, dass aber letztendlich nur dadurch entstehe, weil die „Risikoverteilung ungleich bei den privaten und gesetzlichen Pflegeversicherungen“ verteilt werden. Beispielsweise die Altersgruppe über 80 Lebensjahre bei der PKV „dünn besetzt“, weshalb die PKV aktuell einen Kapitalstock „von mehr als 20 Milliarden Euro anhäufen konnte“.
Das Thesenpapier der SPD ergänzt das „Orientierungspapier“ aus dem vergangenen Jahr, in dem die Vorschläge zur Umsetzung konkretisiert sind. Darin war zu lesen, dass es von Vorteil sei, dass die Beitragsbemessungsgrenze der Pflegeversicherung auf 5500 Euro angehoben werden soll. In SPD Kreisen konnte der Vorschlag allerdings keine Mehrheit finden, weshalb diese in dem neuen Papier auch nicht mehr zu finden ist. (sb)
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