DZVhÄ fordert Zulassung von Privatärzten zum GKV-System in unterversorgten Regionen
30.03.2011
Um die ärztliche Versorgung in unterversorgten Regionen zu gewährleisten, sollten bei der Bedarfsplanung auch in Privatpraxen arbeitende Ärzte hinzugezogen werden. Das fordert der Zentralvereins homöopathischer Ärzte. „So lässt sich kurzfristig eine Verbesserung der Lage erreichen“, erklärt Cornelia Bajic, Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ). Der DZVhÄ würde es sehr begrüßen, wenn dieses nicht ausgeschöpfte ärztliche Potenzial in die Regelversorgung einbezogen würde. „Wir wenden uns dabei nicht grundsätzlich gegen die Einbeziehung nichtärztlicher Leistungserbringer in die Versorgung; es ist für uns aber schwer nachvollziehbar, wenn zuvor nicht auch das ärztliche Potenzial ausgeschöpft wird“, sagte Cornelia Bajic in Berlin. Deshalb fordert der DZVhÄ, dass die Homöopathie als eigenständiges und von Patienten stark nachgefragtes Therapiesystem in der Bedarfsplanung Berücksichtigung findet.
Homöopathische Ärzte stellen einen überproportional hohen Anteil der Privatärzte. Dies hängt damit zusammen, dass eine qualitativ hochwertige Homöopathie bis vor einigen Jahren – bis zur Etablierung der Selektivverträge Homöopathie – in der Vertragsarztpraxis nicht möglich war. Heute ist das Führen einer homöopathischen Schwerpunktpraxis dank der Selektivverträge auch im GKV-System möglich. Doch vielen gut qualifizierten Privatärzten ist der Weg dorthin versperrt aufgrund der gesetzlichen Vorgaben im SGB V. Aus Sicht des DZVhÄ wäre eine Flexibilisierung der Regelungen sinnvoll. (pm)
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