Fahrlässiges Handeln verursachte Unfruchtbarkeit der Patientinnen
26.07.2011
Am Münchener Amtsgericht wurde heute das Verfahren gegen einen Gynäkologe eröffnet, der Frauen mit Kinderwunsch falsch beraten und so deren Unfruchtbarkeit verursacht haben soll. Dem beschuldigten Mediziner wird fahrlässige Körperverletzung in fünf Fällen vorgeworfen. Er hatte bei den Frauen im Rahmen einer Operation unnötigerweise Gewebe an den Eierstöcken entfernt und die Gebärmutter ausgeschabt. Durch den Eingriff wurden die wegen ihres unerfüllten Kinderwunsches in Behandlung befindlichen Frauen dauerhaft unfruchtbar und zeigten schon im Alter von Mitte Zwanzig die typischen Symptome der Wechseljahre.
Den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft zufolge hat der Mediziner, der neben seiner gynäkologische Praxis auch das ambulante Operationszentrum einer Münchner Privatklinik nutzte, um dort zwischen dem Mai 2005 und dem Dezember 2006 insgesamt fünf medizinisch nicht notwendige Eingriffe bei Patientinnen vorzunehmen, sich wegen fahrlässiger Körperverletzung zu verantworten. Der Arzt hatte den Frauen mit Kinderwunsch eine Bauchspiegelung und die Entfernung von Zysten empfohlen, nutzte die Gelegenheit jedoch auch um Ausschabungen der Gebärmutter und Gewebeentfernungen an den Eierstöcken vorzunehmen. Die Patientinnen klagten im Anschluss an die Operationen über erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen und waren allesamt unfruchtbar.
Patientinnen unfruchtbar nach unnötigen Eingriffen
Der 70-jährige Mediziner hatte bei seinem Vorgehen gegen sämtliche Regeln der ärztlichen Kunst Verstoßen, als er während des Eingriffs auch Gewebe an den Eierstöcken entfernte und eine Ausschabung der Gebärmutter vornahm, so die Anklage vor dem Amtsgericht München. Fahrlässige Körperverletzung in fünf Fällen wird dem Arzt daher vorgeworfen. Der Mediziner hatte das Gewebe nach eigenen Angaben entnommen, um die Proben anschließend im Labor untersuchen zu lassen. Doch der Staatsanwaltschaft zufolge ist dieses Vorgehen weder diagnostisch noch therapeutisch sinnvoll. Die Wirkung sei sogar kontraproduktiv gewesen, da die Eierstöcke bei den Gewebeentnahmen so verletzt wurden, dass ein vollständiger Funktionsverlust eintrat und die Frauen dauerhaft unfruchtbar wurden. Darüber hinaus habe die Beschädigung der Eierstöcke bei allen Patientinnen ein deutlich verfrühtes Einsetzen der Wechseljahre (Menopause) mit den typischen Symptomen wie Hitzewallungen und Schlafstörungen zur Folge gehabt. Die Betroffenen seien zu dem Zeitpunkt erst 25 beziehungsweise 26 Jahre alt gewesen. Ein Alter in dem normalerweise keine Frau bereits an die Wechseljahre denkt.
Mulltupfer im Unterbauch vergessen
Die Vorwürfe in Richtung des Mediziners gehen jedoch noch weiter: Der Arzt soll bei zwei Eingriffen Mulltupfer im Unterbauch der Patientinnen vergessen haben, wodurch diese über Tage hinweg an erheblichen Schmerzen, Übelkeit, Schwindel und Angstzuständen litten. Auch hatten die Betroffenen mit erheblichen Gewichtsverlusten zu kämpfen. Alles in Allem habe der Arzt äußerst fahrlässig gehandelt, was als grobe Pflichtverletzung zu bewerten sei, so die Einschätzung der Staatsanwaltschaft. Ob sich die Vorwürfe gegen den Mediziner auch vor Gericht bestätigen, wird in den kommenden Verhandlungstagen des Prozesses am Amtsgericht München zu klären sein. (fp)
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