Vogelgrippe: Stallpflicht fürRisikogebiete in Region Hannover verordnet
29.11.2014
Nachdem wegen der Vogelgrippegefahr in bestimmten Risikogebieten in Nordostdeutschland bereits eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet wurde, wird nun auch die Region Hannover ein sogenanntes Aufstallungsgebot in vier besonderen Risikogebieten erlassen.
Gefahr der Einschleppung minimieren
Die Region Hannover wird einem Bericht der „Hannover Zeitung“ zufolge ein Aufstallungsgebot in vier besonderen Risikogebieten erlassen, um die Gefahr der Einschleppung und Verbreitung der Vogelgrippe zu minimieren. Die Verfügung wird nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung ab Mitte nächster Woche rechtskräftig. Allerdings ruft die Region Hannover die betroffenen Halter dazu auf, ihre Tiere ab sofort freiwillig aufzustallen. Geflügelhaltungen in den betroffenen Gebieten dürfen nach der Verfügung ihre Tiere nicht mehr im Freien halten, sondern nur noch im Stall oder unter einer sogenannten Schutzvorrichtung, die gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert sein muss.
Verfügung gilt bis auf Widerruf
Insgesamt seien 39 Betriebe betroffen. Es wurden Gebiete in die Stallpflicht einbezogen, die von durchziehenden Vögeln bevorzugt als Rastplätze genutzt werden. Die Verfügung gilt nach Veröffentlichung bis auf Widerruf. Wenn es die Seuchenlage erfordern sollte, kann die Stallpflicht auch ausgedehnt werden. Dem Bericht der „Hannover Zeitung“ zufolge sagte Dr. Petra Spieler, Leiterin des Fachdienstes Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Region Hannover: „Die Gefahr, dass Wildvögel den H5N8-Erreger auch in die Region Hannover tragen können, nehmen wir ernst.“
Verschiedene Vogelgrippe-Erreger
In den vergangenen Jahren sind immer wieder verschiedene Typen von Vogelgrippe-Erregern aufgetaucht. Der Virus-Subtyp H5N8, der in Mecklenburg-Vorpommern festgestellt wurde, kam bislang nur in Asien vor. Vor einer anderen Variante (H5N6), die hochansteckend sein soll, hatte die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) im September gewarnt. In der Vergangenheit haben sich vor allem H7N9 und auch H5N1 als besonders gefährlich erwiesen. Bei infizierten Menschen zeigten sich die typischen Vogelgrippe-Symptome oft erst nach Wochen. Beschwerden, die dabei auftreten, ähneln am Anfang denen einer herkömmlichen Grippe. In der Regel umfassen sie Fieber, Husten, Halsschmerzen, Atemnot und seltener auch Durchfall, Bauchschmerzen, Übelkeit und Erbrechen. (ad)
Bildnachweis: Karin Jung / pixelio.de
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.