Umweltbundesamt: Eltern und Erzieher sollen auf umweltfreundliche Produkte ohne Weichmacher umsteigen
23.03.2011
Gestern veröffentlichte der Umweltschutzverein BUND eine Studie, nach der Kindertagesstätten in Deutschland vorwiegend mit gesundheitsschädlichen Weichmacher-Stoffen belastet sind. Nach Veröffentlichung der Studienergebnisse fordert das Umweltbundesamt dazu auf, Erzieher und Eltern sollten beim Kauf von Einrichtungsgegenständen und Spielzeug genau auf Inhaltsstoffe achten. Im Handel gebe es eine Reihe von Produkten, die auf gefährliche Stoffe verzichteten. Eine Verschärfung der Gesetzeslage werde nicht angepeilt. Die Bundesregierung und die EU vertreten die Ansicht, die Verbraucher sollten selbst aktiv werden, und nach unbedenklichen Alternativen greifen.
Einen Tag nach Bekanntgabe der Studienergebnisse des Bundes für Umwelt- und Naturschutz in Deutschland (BUND) sind Eltern und Erzieher in Kindertagesstätten zunehmend verunsichert. Bei der Kita-Studie stellten die Umweltexperten fest, dass die Weichmacher (Phthalate) Belastung in Kindergärten durchschnittlich um das dreifache höher sind, als UBA Messungen von Staub in Wohnungen ergaben. Schon seit Jahren stehen sogenannte Weichmacher im Verdacht, hormonähnlich zu wirken. Wissenschaftler gelangten in zahlreichen Studien zu der Erkenntnis, dass chemischen Weichermacher für eine sinkende Geburtenrate, Missbildungen der Geschlechtsorgane und Fruchtbarkeitsstörungen bei Frauen und Männern verantwortlich sind. Aus diesem Grund verabschiedete unlängst das EU-Parlament ein neues Gesetzes, dass den Hormon aktiven Stoff Bisphenol-A (BPA) in Babyflaschen und Kleinkinderspielzeug verbietet. Allerdings zielt dieses Verbot nur auf den Weichmacher BPA ab. Andere Chemikalien wurden bisher nicht deutlich eingeschränkt.
Weichmacher vor allem in der Einrichtung
In den 60 untersuchten deutschen Kindergärten stellten die Experten des BUND den gefährlichen Stoff Polyvinylchlorid (PVC) vor allem in Einrichtungsgegenständen, Bodenbeläge, Tapeten, Turn-matten, Möbelpolster und Plastik-Tischdecken. Vielfach war durch das Vorhandensein zahlreicher Gegenstände mit Polyvinylchlorid die Durchschnittsbelastung hoch.
Bundesumweltamt: Verbraucher sollen Einkünfte einholen
Das Bundesumweltamt verweist in diesem Zusammenhang nun auf das Mittel der Eigenkontrolle. Eltern und Mitarbeiter der Kitas sollten beim Kauf der Produkte darauf achten, ob die besorgniserregenden Weichmacherstoffe enthalten sind. "Händler und Vertreiber sind verpflichtet, den Konsumenten auf Nachfrage mitzuteilen, ob etwa ein neuer Bodenbelag besorgniserregende Weichmacher enthält. Das europäische Chemikalienrecht REACH verpflichtet den Handel, innerhalb von 45 Tagen über Inhaltsstoffe aus der Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe Auskunft zu erteilen.“ erläuterte der Behördenchef des Umweltamtes Jochen Flasbarth. Konsumenten sollten unbedingt auf ihr Recht pochen und sich eine entsprechende Liste aushändigen lassen, fügte Flasbarth hinzu.
Musterschreiben soll helfen
Um Eltern und Erziehern behilflich zu sein, hat das Umweltbundesamt ein Musterschreiben erarbeitet. Das Schreiben enthält eine Liste, nach der Händler genau zu den Inhaltsstoffen befragt werden können. Der Handel ist nun mehr dazu gesetzlich verpflichtet, verbindliche Aussagen über die Zusammensetzung der Produkte zu erteilen. Wird die Auskunft verweigert, können Betroffene sich beim Bundesamt beschweren.
Besonders besorgniserregende Stoffe
Die vier am verbreitetsten und kommerziell erfolgreichsten Weichmacher hat die Europäische Chemikalienagentur ECHA in Zusammenarbeit mit den EU-Staaten in die Liste der „besonders besorgniserregenden Stoffe“ aufgenommen. In dieser Liste werden alle gefährlichen Chemikalien aufgeführt, die für eine Überprüfung vorgesehen sind. Weitere chemische Stoffen sollen zukünftig dazu kommen. Die Aufnahme in die sogenannte Kandidatenliste verpflichtet die Konzerne dazu, weitreichende Auskünfte zu erteilen. Der Auskunftspflicht unterliegen nicht nur die Hersteller, sondern auch die Importeure und Händler. Jeder Bürger hat demnach das Recht, genaue Informationen über bestimmte Produkte mit Weichmachern einzuholen. Zwar können Verbraucher anhand dieses Auskunftsersuchen ihr Kaufverhalten steuern und zu Alternativen greifen, Kritiker bemängeln allerdings, dass erstens viele Menschen dieses EU-Recht nicht kennen und zweitens die Auskunft von Nicht-Experten eher zur Verunsicherung beiträgt. Besser wäre es, so Umweltexperten, wenn solche Stoffe überhaupt nicht für Kinderprodukte und Einrichtungsgegenstände zur Herstellung verwendet würden.
Wie können bedenkenlose Produkte erkannt werden?
Das Bundesumweltamt betont, im Laufe der letzten Jahre sind immer mehr Hersteller umgestiegen und produzieren nunmehr vermehrt Produkte ohne Polyvinylchlorid oder BPA. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte vor allem auf das Umweltzeichen „Blauer Engel“ oder „Bio“ achten. Diese Waren sind umweltfreundlich hergestellt und belasten nachweislich nicht die Gesundheit der Eltern und Kinder. Einziges Manko: Oftmals sind die umweltschonenden Produkte auch teurer, als die konventionellen. Und gerade Kindergärten fehlt das nötige Geld, um auf saubere Alternativen umzusteigen. (sb)
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Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
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