Neue Vorwürfe gegenüber der Geschäftsführung der SLK Kliniken werden laut: Nach dem Bekanntwerden des Ärzteskandals soll nun auch wegen Abrechnungsbetrug ermittelt werden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.
21.01.2013
Die Heilbroner SLK-Kliniken bleiben weiterhin in den Schlagzeilen. Nachdem ein Arzt aus Holland aufflog, der zwischen 2011 und 2012 in dem Krankenhaus gearbeitet haben soll, allerdings ohne Kenntnis der Klinikleitung über deren schlechte Reputation in den Niederlanden, sieht sich die Klinikleitung neuen Vorwürfen ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt und die "Stiftung Patientenschutz" hat einen Strafantrag gestellt.
So soll nach Medienangaben die Staatsanwaltschaft dem heutigen Geschäftsführer der Kliniken, Dr. Thomas Jendges, „bandenmäßigen Abrechnungsbetrug“ vorwerfen, wie das Ärzteblatt in seiner aktuellen Ausgabe berichtet. Den Betrug habe der heutige Chefarzt und Neurologe während seiner Position als Geschäftsführer der Berliner DRK-Kliniken in der Zeit zwischen Dezember 2006 und Juli 2008 laut Ermittlungsbehörden begangen. So wirft die Staatsanwaltschaft dem SLK-Geschäftsführer vor, an etwa 20 Abrechnungsbetrugsfällen beteiligt gewesen zu sein. Ein Anklage wurde seitens des Gerichtes jedoch nicht zugelassen.
Jendges hatte den Aufsichtsrat bereits im Jahre 2010 über das Ermittlungsverfahren informiert. Dieser hatte jedoch allen Anschein nach die Informationen nicht weitergegeben. Die heutigen Geschäftsführer und Leitung der DRK-Kliniken können kein strafrechtliches Fehlverhalten des damaligen Geschäftsführers während der Beschäftigung in Berlin erkennen.
Strafantrag der Stiftung Patientenschutz: Chefarzt-Honorar ohne Chefarztbehandlung veranschlagt
Die "Stiftung Patientenschutz" hat nach eigenen Angaben eine Anzeige aufgrund des Verdachts „Abrechnungsbetrug“ gestellt. Die Stiftung wirft dem Mediziner als Beteiligten vor, bei mehreren Patienten eine Rechnung für eine Chefarztbehandlung gestellt zu haben, obwohl die Therapie durch den holländischen Neurologen Dr. Ernst J. S. durchgeführt wurde. Dieser war in der SLK-Klinik jedoch nur als Honorararzt beschäftigt. Die Stiftung beruft sich dabei auf „Vertragsunterlagen einer Patientin“. Die Betroffene sei privat versichert und hatte einen Anspruch auf eine Chefarztbehandlung. Allerdings sei die Privatversicherte durch den niederländischen Arzt behandelt worden. Auf der Rechnung wurde laut Unterlagen „der Honorararzt einer Chefarztbehandlung ausgewiesen“, so die Stiftung.
In einem Fall wurde dieser Vorwurf seitens des Geschäftsführers der SLK-Klinik eingeräumt. Zusätzlich wurde bekannt, dass noch eine zweiter Arzt auf Honorarbasis in der neurologischen Abteilung tätig war. Dieser hatte dort einige Monate im vergangenen Jahr 2012 gearbeitet. Auf dem Gelände der Klinik wurde dieser dann durch die Polizei gestellt. Der Mann hatte sich „berauscht“ auf dem Gelände aufgehalten. Als dann Ermittlungen angestellt wurden kam heraus, dass der Beschuldigte keine Approbation hatte. (sb)
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