Legaler Hanfanbau für Schmerzpatienten
26.07.2014
Vor wenigen Tagen wurde vom Kölner Verwaltungsgericht ein Urteil gefällt, wonach es bestimmten Schmerzpatienten erlaubt wird, Cannabis für den Eigenbedarf anzubauen. Doch die Betroffenen müssen gewisse Bedingungen erfüllen, um den Hanfanbau legal zu gestalten.
Legaler Hanfanbau für den Eigenbedarf
Das Kölner Verwaltungsgericht hat vor wenigen Tagen ein Urteil gefällt, wonach es bestimmten chronisch kranken Patienten erlaubt wird, die ansonsten illegale Droge Cannabis zu Hause legal für den Eigenbedarf anzubauen. Dafür müssen die Betroffenen jedoch gewisse Bedingungen erfüllen. Einer der Kläger, der Würzburger Günter Weiglein, äußerte sich in einem Interview mit „Stern.de“ unter anderem dazu, was die Patienten künftig befolgen müssen, wie es zu ihrer Klage kam und wie viel Kosten ihnen dadurch erspart bleiben.
Cannabis als Arzneimittel
Cannabis wird in Deutschland schon seit längerem als Arzneimittel verwendet. So ist etwa dessen Wirksamkeit unter anderem bei Übelkeit und Erbrechen oder bei Kachexie, einer Erkrankung, bei der es durch starke Abmagerung zu extremen Untergewicht kommt, gut dokumentiert und nachgewiesen. Auch bei Appetitlosigkeit wird von manchen Experten zu Marihuana oder Haschisch geraten. Zudem wirkt Cannabis schmerzlindernd sowie entzündungshemmend und hat deutlich mildere Nebenwirkungen als die meisten klassischen Arzneimittel. Daher sei es Schmerzpatienten erlaubt, sich Cannabisblüten oder -präparate in der Apotheke zu kaufen – aber nur, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und über eine entsprechende Genehmigung der Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verfügen, wie „Stern.de“ berichtet.
Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht
Das pflanzliche Mittel kostet in der Apotheke zwischen 15 und 18 Euro und wird nicht von den Krankenkassen bezahlt. „Im Monat würde mich der Konsum insgesamt rund 900 Euro kosten“, erklärte Weiglein in dem Interview. Seit einem Motorradunfall vor zehn Jahren leidet er unter chronischen Knie-, Schulter- und Beckenschmerzen. Die anderen Kläger haben ebenfalls mit chronischen Schmerzen, mit Multipler Sklerose (MS) oder dem Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom ADHS zu kämpfen. Weiglein kam seinen eigenen Aussage zufolge über einen Freund zum Cannabis. Dieser hatte ihm einen Joint angeboten, dessen Konsum dazu führte, dass sich der Patient schnell besser fühlte. Weiglein sagte: „Die Muskeln entspannen sich, und schon nach einer halben Minute spürt man, wie der Schmerz nachlässt.“
Eigenanbau bedeutet Kostenersparnis
Wie auch einige weitere Hunderte in Deutschland hatten die klagenden Patienten zwar die Erlaubnis, Cannabis-Blüten aus der Apotheke zu erwerben und zu konsumieren, doch sie konnten sich dies finanziell nicht leisten. Die Erlaubnis zum Eigenanbau bedeutet also in erster Linie eine Kostenersparnis. Weiglein zufolge betragen die Kosten für Anbau und Pflege der Pflanzen nur etwa ein Zehntel des Apothekenpreises. Allerdings ändert das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts vorerst für die Kläger noch nichts, da sie nach wie vor keine Genehmigung zum Hanfanbau haben. Das Gericht hat zwar mit dem Urteil das BfArM dazu verpflichtet, über die Anträge von drei Klägern neu zu entscheiden, doch sei noch unklar, wie diese Entscheidung ausfallen wird. So hat das BfArM etwa die Möglichkeit, Berufung einzulegen und strengere Sicherheitsauflagen für den Anbau zu fordern, als die Kläger derzeit vorweisen können. „Wir warten zunächst auf die Urteilsbegründung“, so eine BfArM-Sprecherin., laut „Stern.de“. „Bevor diese vorliegt, wird das BfArM keine Entscheidung treffen.“
Richtlinien zur Sicherung von Betäubungsmittelvorräten
Weigleins Antrag wurde vom Bundesinstitut unter anderem mit der Begründung abgelehnt, dass der Anbau in einer Privatwohnung wie seiner für jedermann sichtbar sei, und sich auch Unbefugte Zugang zu den Pflanzen verschaffen könnten – etwa Nachbarn, Besucher oder Einbrecher. Der Eigenanbau müsse laut BfArM den Richtlinien zur Sicherung von Betäubungsmittelvorräten unterliegen, welche recht streng sind und unter anderem speziell gesicherte Türen vorsehen. Dem Urteil zufolge ist es wichtig, dass der betreffende Patient bereits „alle zumutbaren Behandlungsalternativen ausgeschöpft“ hat. Außerdem muss er sicherstellen, dass keine anderen Personen sich Zugang zu den Pflanzen verschaffen können.
Hanfanbau ist nicht kompliziert
Im Fall von Weiglein befand das Gericht die Sicherheitsvorkehrungen für ausreichend. Er sagte: „Laut Gericht könnte ich Hanf genau so anbauen, wie ich es geplant und dem BfArM vorgeschlagen hatte: in der Abstellkammer meiner Dreizimmerwohnung.“ Und weiter: „Dort ist genug Platz für ein kleines Gewächshaus mit entsprechender Zubehör, und der Raum ist abschließbar.“ Wie „Stern.de“ abschließend schreibt, ist es nicht kompliziert, Hanf anzubauen. Man brauche nur wenige Utensilien wie etwa ein Gewächshaus und eine spezielle Lampe, um Pflanzen in der Wohnung zu züchten. Da die Pflanzen besonders in der Blütezeit einen starken Geruch absondern, ist zudem auch ein Filter wichtig. Allerdings sei die Beschaffung der Stecklinge und Samen problematisch. So könne man diese in Österreich zwar legal kaufen, aber die Einfuhr nach Deutschland sei nicht erlaubt. (ad)
Bild: Susanne Schmich / pixelio.de
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