Nach Darmspiegelung im pinken Slip: Patient verklagt Klinik
20.10.2014
In den USA hat ein Patient eine Klinik verklagt, weil er nach einer Darmspiegelung in rosa Frauenunterwäsche erwachte. Kollegen des Mannes, der selbst Angestellter des Krankenhauses war, hatten sich scheinbar einen schlechten Scherz erlaubt. Darmspiegelungen dienen unter anderem zur Früherkennung von Darmkrebs.
Klage gegen die Klinik eingereicht
Wie verschiedene Medien berichten, wachte ein Patient in den USA nach einer Darmspiegelung mit einem rosa Damenschlüpfer bekleidet auf. Der Vorfall ereignete sich demnach bereits am 12. Oktober 2012. Der heute 32-jährige Andrew Walls aus dem US-Bundesstaat Delaware hatte den Slip nach eigenen Angaben vor dem Eingriff noch nicht getragen. Der Mann reichte nun eine Klage auf Schadensersatz gegen das OP-Zentrum ein. Den Angaben zufolge macht er den Vorfall für den Verlust seines Arbeitsplatzes verantwortlich.
(Schlechter) Scherz
Walls war zum Zeitpunkt der Darmspiegelung selbst in der Klinik in der Stadt Dover angestellt. Scheinbar hatten sich seine Kollegen einen (schlechten) Scherz mit ihm erlaubt, als er betäubt war. Laut den Presseberichten wurde dem Patienten durch die als „Erniedrigung“ empfundene Behandlung „schweres, emotionales Leid“ zugefügt und ein normales Arbeiten mit seinen Kollegen sei für den Betroffenen ab dem Zeitpunkt nahezu unmöglich gewesen. Letztlich mündete dies in den Verlust seines Jobs. Sein Anwalt sprach davon, dass das Verhalten an der Klinik „jeglichen Grenzen des Anstands“ widerspreche.
Darmkrebs früh erkennen
Eine Darmspiegelung (Koloskopie) wird meist unter einer leichten Narkose durchgeführt. Die Untersuchung dient unter anderem dazu, Darmkrebs Anzeichen möglichst frühzeitig zu erkennen. Durch die Narkose bekommen Patienten in der Regel keine Details der 20 bis 30 Minuten dauernden Untersuchung mit. In Deutschland sterben jährlich rund 26.000 Menschen an den Folgen von Darmkrebs. Wenn diese Krebsart frühzeitig erkannt wird, ist sie Experten zufolge meist heilbar. Gesetzlich Krankenversicherte haben hierzulande ab 55 Jahren einen Anspruch auf eine Koloskopie. Wenn Patienten aber Beschwerden wie Blut im Stuhl, einen sogenannten Bleistiftstuhl, chronisch entzündliche Darmerkrankungen oder andere Risikofaktoren haben, werden die Kosten von den Krankenkassen auch für eine frühzeitige Untersuchung übernommen. (ad)
Bild: Jörg Brinckheger / pixelio.de
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.