Pflanzliche Arzneimittel möglicherweise mit EHEC Bakterien verseucht
09.07.2011
Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Berlin mitteilte, wurden einzelne Chargen von Medikamenten und Medizinprodukten mit Bockshornkleesamen aus dem Arzneimittelhandel zurückgerufen. Es bestehe der dringende Verdacht, dass einzelne Herstellerdaten und Chargen mit dem gefährlichen EHEC Bakterium verseucht sind.
Die Arzneimittelbehörden rufen seit gestern verschiedene Medikamente vom bundesdeutschen Markt zurück. Nach Angaben der Behörden bestehe der Verdacht, dass einzelne Medikament-Chargen mit EHEC Bakterien kontaminiertet sind. Die Bundesbehörde für Arzneimittel und Medizinprodukte forderte bereits am Freitag die Landesbehörden auf, Wirkstoffe und Arzneimittel umgehend vom Apothekenmarkt zu nehmen, die Bockshornkleesamen enthielten. Konkret beträfe der Rückruf Produkte, die Bockshornkleesamen enthalten, die in den Jahren zwischen 2009 bis 2011 aus Ägypten nach Deutschland eingeführt wurden. Bockshornkleesamen sind vor allem in zumeist naturheilkundlichen pflanzlichen Arzneimitteln enthalten, die zur Entspannung des Magen-Darm-Traktes dienen.
Bockshornklee: ein altes Mittel der Naturheilkunde
Bockshornklee wird bereits seit Jahrhunderten als Mittel der Naturheilkunde eingesetzt und hilft bei Appetitlosigkeit, Furunkeln, Bauchschmerzen, einen hohen Cholesterinspiegel sowie Bluthochdruck. Ausgerechnet jene Mittel sind nun durch EHEC Keime kontaminiertet. Patienten nehmen die Mittel zumeist mehrmals am Tag mittels Flüssigkeit ein. Wer ein solches pflanzliches Arzneimittel noch verwendet, sollte vom Konsum Abstand nehmen und seinen Hausarzt oder Heilpraktiker nach einer Alternative befragen.
Homöopathische Mittel und Tees vom Rückruf nicht betroffen
Am Dienstag hatte der Ausschuss der Europäischen Union beschlossen, bis zum Ende des Monats Oktober keine Sprossensamen, Sojabohnen und Ölsamen aus Ägypten in die EU mehr zu importieren. Wer noch Produkte mit Bockshornklee zu Hause lagert, „solle diese zur Vorsicht entsorgen“, betonte der Pressesprecher Maik Pommer auf einer Pressekonferenz. Ausdrücklich nahm die Bundesbehörde einige Mittel der Homöopathie nicht mit in die Rückruf-Aktion auf. Laut Pommer sind die homöopathischen Arzneien unbedenklich, da aufgrund der hochkonzentrierten Alkohollösung keine Bakterien überleben können. Unbedenklich sind „im Prinzip“ auch Arzneimitteltees mit Bockshornklee, wenn der Tee mit kochendem Wasser zubereitet wird. Prinzipiell unbedenklich sind auch Wickel zur äußeren Anwendung. Wer aber auf Nummer Sicher gehen will, sollte auf zuletzt genannten Medizinprodukte ebenfalls verzichten, so der Pressesprecher.
Die Rückruf-Aktion gilt derzeit nur für Deutschland. Nach Angaben der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) ist das Land Österreich nicht betroffen, da dort keine Mittel mit Bockshornkleesamen vertrieben werden. Allerdings werden die Samen im Naturhandel und in Apotheken ausgegeben. Die Verwendung sollte daher nur dann geschehen, wenn die Samen intensiv abgekocht wurden. Damit stellt man sicher, dass die EHEC– Bakterien abgetötet sind. (sb)
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