Cannabis-Spray zur MS-Therapie erstmals in Frankreich zugelassen
10.01.2014
Seit einiger Zeit untersuchen Mediziner und Wissenschaftler die heilenden Wirkungsweisen von Cannabis. In Frankreich ist nun ein sogenanntes Cannabis-Derivat von der Heilmittelkontrollstelle ANSM als Medikament zugelassen worden.
Eine kurze Stellungnahme zur Änderung der Drogengesetze
„Das Medikament mit Cannabis-Wirkstoffen ist allerdings für einige wenige Patientengruppen zugelassen worden“, wie das französische Gesundheitsministerium in einer kurzen Stellungnahme der Presse mitteilte. Experten sehen in dieser Zulassung mehr als nur eine Arzneimittelfreigabe. Es stellt eine grundsätzliche Kehrtwende der französischen Drogenpolitik dar. Auch in Deutschland können schwerkranke Menschen sich seit dem Jahre 2011 Arzneien mit Cannabis verschreiben lassen. Allerdings sind die Hürden sehr hoch. Die Freigabe gilt, ähnlich wie nun in Frankreich, nur für schwerstkranke Menschen.
In Frankreich war bislang nicht nur der Handel mit Cannabis, sondern auch die Herstellung sowie der Konsum von Produkten aus Cannabis gesetzlich verboten. Auch Apotheken mussten seit 1953 das eigentlich traditionelle Heilmittel der Naturheilkunde aus Angebot entfernen, da das Betäubungsmittel grundsätzlich jegliche Nutzung, auch die medizinische, untersagte. Nun aber findet in Frankreich eine kleine Revolution statt. Zwar soll die Abgabe der weichen Droge in Form des rezeptpflichtigen Arzneimittels Sativex des britischen Pharmaherstellers GW Pharmaceuticals unter strenger ärztliche und behördlicher Aufsicht stattfinden, jedoch wurde das Tetrahydrocannabinol (THC) nicht aus dem Mittel entfernt. Eben jenes THC ist auch der eigentlich indizierte Stoff, da dieser zu den berauschenden Zuständen führt.
Arzneimittel als Mundspray eingesetzt
Das Mittel wird in Form eines Mundsprays vertrieben. Es enthält neben dem erwähnten THC auch Cannabidiol. Einsatz findet das Spray in der symptomatischen Behandlung von Patienten mit multipler Sklerose (MS). Einige klinische Studie weisen daraufhin, dass THC Krampflösend wirkt und Schmerzen lindert. Auch Patienten selbst wiesen vermehrt auf diesen Kontext hin. Zahlreiche MS-Betroffene pflanzten selbst an, um ihr symptomatisches Befinden zu verbessern. Da war es vielen Ärzten bekannt, dass viele Patienten mit MS trotz des Verbotes Cannabis rauchten.
Somit ist dieses Medikament, dass bereits in England und weiteren europäischen Ländern zugelassen wurde, offiziell auch in Frankreich auf dem Markt. Hierzu musste jedoch das Parlament die Gesetzgebungen ändert, da jeglicher Konsum, sei er auch aus gesundheitlichen Gründen, verboten war.
Überfälliger Fortschritt
Patrick Vermersch von der Universitätsklinik Lille bewertet den ANSM Beschluss als einen „längst fälligen Fortschritt“. Das nunmehr zugelassene Medikament für Patienten mit MS sei ein Mittel für bestimmte Patientengruppen, für die es keine anderen Mittel mehr gäbe, da keine mehr ansprächen. Der Experte stützt seine Aussage auf eine kleine Studie seiner Klinik. Zwanzig Patienten hätten auf das Arzneimittel gut angesprochen. Dennoch warnte der Mediziner vor möglichen psychischen Nebenwirkungen, da gerade stark beanspruchte Patienten eher zu Nebenwirkungen neigten. Diese "müssen spezieller überwacht und versorgt werden", so Vermersch.
Medikament auch in Deutschland zugelassen
Auch in Deutschland können MS und Aids-Patienten auf das benannte Medikament zurückgreifen. Seit 2011 kann das Spray durch einen Arzt verschrieben werden. Auch hierzulande sind die Bestimmungen streng. Nur Patienten, die schwer an der Erkrankung leiden, bekommen es verabreicht. Nach Angaben der Hersteller kann es den Augeninnendruck reduzieren, Übelkeit und Erbrechen lindern, bei Appetitlosigkeit helfen und Nerven sowie spastische Schmerzen eindämmen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss in Deutschland, der unter anderem für die Überprüfung des medizischen Nutzen zuständig ist, zeigte sich in einer Stellungnahme eher skeptisch. Zwar gebe es "gute Erfahrungen", allerdings wenig aussagekräftige klinische Studien. Daher sei nur ein "geringer Zusatznutzen" erkennbar. (sb)
Bild: Susanne Schmich / pixelio.de
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