Grüne fordern Legalisierung von Cannabis-Medikamenten
28.06.2011
Die medizinische Verwendung von Cannabis soll nach dem Willen der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen deutlich vereinfacht werden. Wer Cannabis-Extrakt oder die Blüten der Hanfpflanzen zur Linderung gesundheitlicher Beschwerden nutzte, soll von der strafrechtlichen Verfolgung befreit werden. Bisher schreibt das Betäubungsmittelgesetz vor, dass auch bei nachgewiesener medizinischer Verwendung rechtliche Maßnahmen gegen die Betroffenen wegen des Besitzes der Cannabis-Produkte eingeleitet werden.
Dies wollen die Grünen mit einen neuen Gesetzesentwurf ändern. Sie fordern in ihrem aktuellen Antrag (17/6127), die medizinisch indizierte Verwendung von Cannabis zu legalisieren und die Betroffenen so aus einer rechtlichen Grauzone zu befreien. Der Zugang zu den Cannabis-Medikamenten soll deutlich verbessert und die strafrechtliche Verfolgung der ohnehin gesundheitlich belasteten Personen eingestellt werden, so die Position der Grünen. Bisher genehmigt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nur in absoluten Ausnahmefällen die medizinische Verwendung und damit den Bezug von Cannabis-Extrakten bzw. Cannabis-Blüten genehmigt.
Medizinische Verwendung von Cannabis-Produkten vereinfachen
Der medizinische Zugang zu Cannabis-Medikamenten soll dem Gesetzesentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zufolge deutlich vereinfacht und von der betäubungsmittelrechtlichen Strafverfolgung ausgenommen werden. Bisher erhalten Patienten auch bei medizinischer Indikation der Cannabis-Medikamente nur in absoluten Ausnahmefällen eine Genehmigung vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) für den Bezug von Cannabis-Extrakten oder Cannabis-Blüten über die Apotheke, so die Begründung der Grünen zu ihrem aktuellen Gesetzentwurf. Obwohl zahlreiche Studien eindeutig belegen, dass die Cannabis-Medikamente bei schweren Krankheiten wir Epilepsie, HIV, Krebs, Multipler Sklerose und chronischen Schmerzen deutliche Verbesserungen im Sinne der Patienten bewirken können, hinkt die Gesetzgebung an dieser Stelle bisher hinterher, erklären die Grünen in ihrem Antrag. Insbesondere die schmerzreduzierende Wirkung der Cannabis-Medikament sei eindeutig erwiesen und sollte auch in der Rechtssprechung berücksichtigt werden. Auf Basis der bisherigen Studienergebnisse müsse darüber hinaus eine Zusammenstellung der medizinischen Empfehlungen für die Cannabis-Verwendung erfolgen, um eine klare Eingrenzung des legalen Cannabis-Konsums zu ermöglichen. Die Kosten für die Medikation mit Cannabis-Produkten sollen nach dem Willen der Grünen anschließend die Krankenkassen übernehmen.
Patienten werden durch Cannabis-Verwendung zur Wiederholungstätern
Bisher müssen die bedürftigen Patienten, die im Gesetzesentwurf dargestellten Kosten in Höhe von 1.500 Euro für die medizinisch indizierte Verwendung der Cannabis-Medikamente, selber tragen. Außerdem fällt der Erwerb der Cannabisprodukte, wie zum Beispiel Dronabinol, Cannabis-Blüten oder Cannabis-Extrakten bis dato unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), so dass die Bedürftigen sich stets in einer rechtlichen Grauzone bewegen beziehungsweise strafrechtlich zu ahndenden Handlungen nachgehen. Nicht selten werden trotz medizinisch bedingter Verwendung der Cannabis-Produkte gegen die Patienten Strafverfahren eingeleitet, bei deren Einstellung regelmäßig die Unterlassung des Cannabis-Konsums als Auflage erteilt wird. Da die Betroffenen jedoch zur Linderung ihrer gesundheitlichen Beschwerden auf die Cannabis-Medikamente angewiesen sind, können sie auf diese nur schwer verzichten und würden relativ häufig im rechtlichen Sinne zu Wiederholungstätern, so die Darstellung in dem aktuellen Gesetzentwurf der Grünen. Den Betroffenen drohen empfindliche Geld- und sogar Haftstrafen. Laut Bündnis 90/Die Grünen ein untragbarer Zustand, da die Patienten unnötigerweise zusätzlich zu ihren bereits vorhandenen körperlichen und psychischen Leiden belastet würden. (fp)
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