Cannabis-Urteil: Kranke im Hungerstreik
03.09.2014
Vor wenigen Wochen wurde es bestimmten chronisch Kranken durch ein Gerichtsurteil erlaubt, Cannabis zur Eigentherapie selbst anzubauen. Nachdem dagegen Berufung eingelegt wurde, sind nun mehrere der Patienten aus Protest in den Hungerstreik getreten.
Behörde legt Berufung gegen Urteil ein
Vor wenigen Wochen sorgte ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln für eine Sensation. Demnach wurde chronisch Kranken der Anbau von Cannabis zu Therapiezwecken erlaubt, wenn ihnen sonst nichts gegen die Schmerzen hilft und Cannabis aus der Apotheke für sie unerschwinglich sei. Die Richter hatten im Juli mitgeteilt, dass der Anbau der illegalen Droge zwar im Grundsatz verboten bleibe, doch unter bestimmten Bedingungen könne er als „Notlösung“ erlaubt werden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) will das Urteil, das drei chronisch kranken Patienten diesen Anbau erlaubte, überprüfen lassen. Wie ein Sprecher des BfArM am Dienstag mitteilte, habe man in der vergangenen Woche Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt.
Chronisch Kranke reagieren mit Hungerstreik
Betroffene haben schnell auf die Ankündigung reagiert. Wie die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) mitteilte, seien bereits sechs chronisch Kranke aus Protest in den Hungerstreik getreten. Der ACM-Vorsitzende Franjo Grotenhermen betonte, dass das Urteil ein enorm wichtiger Schritt für die betroffenen Patienten gewesen sei. „Durch die Berufung wird eine finanzierbare Behandlung mit Cannabisprodukten weiterhin unnötig hinausgezögert“, so der Mediziner. „Es ist den betroffenen schwer kranken Patienten nicht zumutbar, dass sie jahrelang für ihr Recht streiten müssen.“
Schmerzpatienten wollen auf ihre Not hinweisen
Auch von Seiten der Bonner Behörde wurde mitgeteilt, dass ihr an einer schnellen Klärung im Sinne einer medizinisch sinnvollen und qualitätsgesicherten Versorgung der Patienten gelegen sei. Zudem bedauerte sie mit Blick auf den Gesundheitszustand einiger Patienten, dass „diese sich nun mit dem Hungerstreik für eine medizinisch bedenkliche Maßnahme entschieden“ hätten, um auf ihr Anliegen aufmerksam zu machen. Laut ACM wollen Schmerzpatienten aus mehreren Bundesländern auf ihre Not hinweisen. Bei chronischen Schmerzpatienten sollen nach Forderungen des Vereins die Kosten einer Behandlung mit Medikamenten auf Cannabisbasis von den Krankenkassen übernommen werden.
Cannabis als Arzneimittel
In Deutschland wird Cannabis schon seit längerem als Arzneimittel verwendet. So ist beispielsweise dessen Wirksamkeit unter anderem bei Übelkeit und Erbrechen oder bei Kachexie, einerErkrankung, bei der es durch starke Abmagerung zu extremen Untergewicht kommt, gut dokumentiert und nachgewiesen. Manche Experten raten zudem bei Appetitlosigkeit zu Marihuana oder Haschisch. Des Weiteren wirkt Cannabisschmerzlindernd sowie entzündungshemmend und hat deutlich mildere Nebenwirkungen als die meisten klassischen Arzneimittel. (ad)
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
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