Streit über Hebammen-Vergütungen nicht beendet
10.07.2012
Im dem Streit zwischen Hebammen und gesetzlichen Krankenkassen (GKV) haben die maßgeblichen Hebammen-Verbände und der GKV-Spitzenverband in einer Verhandlungsrunde am Montag eine Teileinigung erreicht. Die Krankenkassen übernehmen die anstehenden Beitragserhöhungen den freiberuflichen Geburtshelferinnen vollständig. Weiterhin strittig ist jedoch die zukünftige Leistungsvergütung der Hebammen.
Während mit der Übernahme der Beitragsanhebung ein wesentlicher Konfliktpunkt zwischen den Kassen und den Hebammen ausgeräumt werden konnte, besteht über die angemessene Höhe der Hebammen-Honorare weiterhin Uneinigkeit. Hier soll nun die Schiedsstelle im Rahmen des Schlichtungsverfahren einen Kompromiss erarbeiten. Bislang wurde mit den Ausgleichszahlungen für die Beitragserhöhung der Berufshaftpflicht „lediglich die Wiederherstellung des Status quo vor der Prämienerhöhung“ erreicht, betonten die Hebammen-Verbände den weiteren Verhandlungsbedarf. Denn mit der aktuellen Teileinigung habe sich an der „völlig unbefriedigenden Vergütungssituation der Hebammen noch nichts geändert“, so die Aussage in der gemeinsamen Pressemitteilung des Deutschen Hebammenverbands, des Bunds freiberuflicher Hebammen Deutschlands und des Netzwerks der Geburtshäuser.
Teure Berufshaftpflicht der Geburtshelferinnen
Seit Monaten streiten die Hebammen und Krankenkassen über die zukünftige Vergütungssituation. Aufgrund der massiven Steigerungen der Beitragssatzes für die Berufshaftpflicht sahen die Hebammen-Verbände den Berufsstand der Geburtshelferinnen insgesamt gefährdet. Im Jahr 2010 waren die Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung für die Geburtshelferinnen bereits von 2.370 Euro auf 3.689 Euro gestiegen. Seit dem 01. Juli 2012 ist eine weitere Beitragserhöhung in Kraft getreten und die Geburtshelferinnen müssen nun stolze 4.200 Euro für die Berufshaftpflicht zahlen. Eine Belastung, die dem Deutschen Hebammenverband zufolge viele dazu veranlasst, den Kernbereich der Hebammen-Tätigkeit, die Geburtshilfe, einzustellen. Daher waren entsprechende Ausgleichszahlungen für den erneuten Prämienanstieg in den aktuellen Verhandlungen eine der Kernforderungen der Hebammen-Verbände.
Ausgleichszahlungen für die Beitragsanhebung der Berufshaftpflicht
Bezüglich der Ausgleichszahlungen für die massiven Beitragserhöhungen konnten die Hebammen-Verbände und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen in der Verhandlungsrunde am Montag zumindest eine Teileinigung erzielen. So „verständigten sich der GKV-Spitzenverband und die drei maßgeblichen Hebammen-Verbände auf eine Teilanhebung der geburtshilflichen Vergütungspositionen freiberuflicher Hebammen mit Wirkung zum 01. Juli 2012“ in Höhe der „zum gleichen Termin wirksam gewordenen neuerlichen Prämienerhöhung zur Berufshaftpflicht“, so eine Sprecherin der Hebammen-Verbände. Damit wird die Beitragsanhebung vollständig von den Krankenkassen übernommen.
Krankenkassen zahlen den Hebammen 1,7 Millionen Euro mehr
Auch der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen bestätigte am Dienstag in Berlin, dass sich Vertreter beider Seiten zunächst auf Ausgleichszahlungen geeinigt haben. Der aktuellen Mitteilung des GKV-Spitzenverbandes zufolge, bedeutet die Einigung konkret „beispielsweise, dass eine Hebamme bei jeder von ihr betreuten Geburt im Geburtshaus 25,60 Euro zusätzlich bekommt oder bei einer Hausgeburt 78,- Euro mehr vergütet erhält.“ Die Krankenkassen erhöhen ihre Zahlungen für „die in der Geburtshilfe tätigen freiberuflichen Hebammen um rund 1,7 Millionen Euro pro Jahr“, so der GKV-Spitzenverband weiter. Wobei auch freiberufliche Hebammen, die nicht in der Geburtshilfe tätig sind, berücksichtigt werden sollen, da die Prämien für ihre Berufshaftpflichtversicherung ebenfalls leicht gestiegen sind.
Hebammen lehnen Angebot der Krankenkassen zu den Honoraren ab
Bei den Verhandlung um das Honorar der Hebammen konnten die Konfliktparteien indes keine Einigung erzielen. Der GKV-Spitzenverband hatte nach eigenen Angaben zuletzt „eine Honorarerhöhung von über zehn Prozent angeboten“, doch die Hebammen-Verbänden wollten sich hierauf nicht einlassen. Die Vergütung für Hebammenleistungen sei derzeit „so niedrig, dass weder 5 Prozent noch 10 Prozent eine wirkliche Einkommensverbesserung darstellen“, erklärten die Hebammen-Verbände. Ihre Forderung ist weiterhin eine Anhebung der Vergütungen um 30 Prozent, „insbesondere unter Berücksichtigung der Bestätigung der schlechten Einkommenssituation der Hebammen durch das IGES-Gutachten“, so die Mitteilung der Verbände. Außerdem erklärte die Beirätin für den freiberuflichen Bereich beim Deutschen Hebammenverband, Katharina Jeschke, gegenüber der Nachrichtenagentur „dapd“, dass die zusätzlichen Mittel bei dem Vorschlag der GKV ungleichmäßig verteilt und viele Hebammen hierdurch benachteiligt worden wären.
Schiedsstelle soll über angemessene Hebammen-Honorare entscheiden
Die Hebammen-Verbände wollen als nächstes die Schiedsstelle hinzuziehen und hoffen, dass dort ein besseres Ergebnis als die angebotenen zehn Prozent erreicht werden kann. Derzeit bereiten die Juristen die Unterlagen vor, welche bei der Schiedsstelle eingereicht werden sollen, erläuterte Katharina Jeschke. Nach Einreichung entstehe eine dreimonatige Frist , vor deren Ablaufen die Schiedsstelle nicht tage. Anschließend sei im Herbst mit einem Ergebnis zu rechnen. Das Sozialgesetzbuch ermöglicht die Einberufung der Schiedsstelle, wenn sich die Verhandlungspartner nicht einigen können. Trotz des anhaltenden Konflikts wurde von Seiten der Politik die aktuelle Teileinigung durchaus begrüßt. Der saarländische Gesundheitsminister und derzeitige Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Andreas Storm (CDU), erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur „dapd“, dass „Hebammen und Entbindungshelfer einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung von Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerinnen" leisten und mit den Ausgleichszahlungen für die Beitragsanhebung der Berufshaftpflicht ein wichtiger Schritt zur Unterstützung der Geburtshelferinnen getan sei. (fp)
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