Zusatzbeitrag der Krankenkassen: Säumige Zahler und hohe Verwaltungskosten erzeugen Verluste
10.03.2011
Seit Jahresbeginn 2010 verlangen insgesamt 13 Krankenkassen von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag. Laut einer Auswertung der Beratungsgesellschaft „Steria Mummert Consulting“ erbringen Zusatzbeiträge für die Kassen allerdings keine finanziellen Vorteile. Der Verwaltungsaufwand sei insgesamt zu groß und rechne sich wirtschaftlich nicht. Zahlen Versicherte den zusätzlichen Beitrag nicht und müssen angemahnt werden, erwirtschaften die Krankenkassen sogar ein deutliches Defizit.
Seit 2010 erbeben 13 Krankenkassen einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von je acht Euro im Monat. Da der Zusatzbeitrag nicht direkt mit den regulären Kassenbeiträgen eingezogen wird, müssen Betroffene den Betrag extra monatlich überweisen. Nach Schätzungen von Branchenkennern sind derzeit rund acht Millionen Kassenpatienten in Deutschland betroffen. Im Zuge der Gesundheitsreform ist es den Krankenkassen freigestellt, die Höhe des Zusatzbeitrages selbst zu bestimmen. Die Kassen sollen mit diesem Instrument eine drohende finanzielle Schieflage ausgleichen, wenn die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht mehr ausreichen. Da die regulären Krankenkassenbeiträge nur noch flächendeckend erhöht werden können, sollen die Zusatzbeiträge auch dazu dienen, den „Wettbewerb der Kassen untereinander“ zu stärken. Als einer der ersten Krankenkassen musste die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) erleben, wie Tausende Beitragszahlende Mitglieder die Kasse wechselten und von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machten. Rund eine halbe Million Menschen wechselten im ersten Halbjahr des letzten Jahres ihre Krankenkasse. Da derzeit nur eine Minderheit der Kassen einen solchen zusätzlichen Obolus verlangt, war es für die ehemaligen Mitglieder ein Leichtes, eine neue Kasse zu finden.
Tausende weigern die Zahlung der Zusatzbeiträge
Seit der Einführung weigern sich allerdings Tausende einen solchen Zusatzbeitrag zu entrichten. Viele sehen sich aufgrund ihrer finanziellen Lage kaum im Stande die Zusatzbeiträge zu zahlen. Zu dieser Personengruppe dürften vor allem Hartz IV Bezieher gehören, bei denen sich die Jobcenter höchst richterlich bestätigt weigern, die Kosten zu übernehmen. Laut einer Analyse des Beratungsunternehmens „Steria Mummert Consulting“ verbirgt sich hinter den Zusatzbeiträgen ein enormer Verwaltungstechnischer Aufwand. Weigern sich die säumigen Zahler vehement, so entstehen den Kassen weitere Kosten, die einen finanziellen Nutzen nicht nur zunichte machen, sondern sogar ein enormes Verlustgeschäft verursachen.
Hoher Verwaltungsaufwand für Krankenkassen
Allein bei der DAK sollen laut Zeitungsberichten rund fünf Prozent der Mitglieder die Zahlung verweigern. Von Seiten der betroffenen Kassen kündigte man nun an, mit Hilfe der Zollbehörden die offenen Forderungen einzutreiben. Statt weiterer Mahnschreiben wolle man nun Gehaltspfändungen veranlassen, um dennoch die Zahlung durchzusetzen. Doch eben jenes Verfahren, dass erst nach mehreren Zahlungsaufforderungen von Seiten der Kassen eingeleitet werden darf, verursacht unverhältnismäßig hohe Kosten. Laut „Steria Mummert Consulting“ sei eine Kombination aus Verwaltung, säumigen Zahlern und Wechselbereiten der Grund, warum Krankenkassen derzeit mit der Erhebung von Zusatzbeiträgen nur Verluste einfahren.
Bald flächendeckend Zusatzbeiträge?
Gesundheitsökonomen gehen davon aus, dass zukünftig weitere gesetzliche Krankenversicherungen auf einen Zusatzbeitrag angewiesen sein werden. Laut einer in der letzten Woche veröffentlichten Auswertung, beendeten einige Kassen das Geschäftsjahr mit einem massiven Millionenschweren Defizit.
In diesem Zusammenhang hat sich der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) erneut gegen die Zusatzbeiträge ausgesprochen. In einer Stellungnahme bezeichnete der DGB den Zusatzbeitag als eine „Kopfpauschale durch die Hintertür“. „Die Ersten, die besonders unter der Kopfpauschale leiden müssen, sind Millionen Rentnerinnen und Rentner sowie Geringverdienende. Bei einem Monatseinkommen von 1.000 Euro gibt es bei Kopfpauschalen von bis zu 20 Euro keinerlei Ausgleich. Das entspricht einer faktischen Zuzahlung zu den Krankenkassenbeiträgen von 240 Euro im Jahr“, kritisierte das DGB Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach heute in Berlin. Sehr bald werden sehr viel mehr Menschen betroffen sein, fügte Buntenbach hinzu. (sb)
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Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
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