Mütter und Väter sollten jetzt einen Antrag auf eine Mutter-Kind-Kur stellen
19.08.2011
Der Sparwille der Krankenkassen hat in den letzten Jahren zu einem massiven Rückgang der bewilligten Mutter-Kind-Kuren geführt. Inzwischen hat sich aber eine Parteiübergreifende Koalition im Bundestag gebildet, mit dem Ziel die Rechte der Mütter und Väter zu stärken. Das Müttergenesungswerk (MGW) ruft gesetzlich Versicherte Mütter und Väter dazu auf, Kuranträge zu stellen. Politisch gebe es derzeit einen enormen Rückwind, wie der Verband erklärte.
Erste Kureinrichtungen kämpfen derzeit mit zum Teil massiven finanziellen Einbrüchen, weil Krankenkassen in der Vergangenheit immer weniger Kuranträge bewilligten. Besonders betroffen waren Mutter-Kind-Kuren. Nach Angaben des MGW haben die Kassen im letzten Jahr etwa ein Drittel der Kuren abgelehnt. Damit stieg die Ablehnungsquote um 3 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Das Handeln der Kassen, Mutter-Kind-Kuren verstärkt abzulehnen, stößt mittlerweile Fraktionsübergreifend im Deutschen Bundestag auf hörbare Kritik, wie die Geschäftsführerin des Müttergenesungswerks, Anne Schilling, heute in Berlin mitteilte. Die Unterstützung der Parteien könnte perspektivisch die Bewilligungspraxis der Krankenkassen ändern, weil die Politik nunmehr sehr genau hinsieht. Aus diesem Grund empfiehlt der Verband ausgebrannten und erkrankten Müttern zeitnah einen Kurantrag zu stellen.
Ein parteiübergreifender Entschließungsantrag, der die Rechte der Antragstellerinnen stärken soll, soll aller Voraussicht nach der politischen Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden. In dem Antrag geht es vordergründig um eine Schaffung neuer Transparenz im Genehmigungsverfahren. Im Juli diesen Jahres hatte der gemeinsame Gesundheitsausschuss des Bundestages seine Unzufriedenheit über die Praxis der Kassen geäußert. Es lägen Anzeichen vor, dass es bei der Prüfung der Kuranträge „große Defizite“ existieren, wie es in dem Antrag hieß. Aus diesem Grund wurden die Krankenkassen dazu aufgefordert, bis zum Jahresende die Bewilligungsverfahren transparenter zu gestalten und detaillierte Kriterien für Ablehnungsgründe aufzustellen. Denn nach Ansicht zahlreicher gesundheitspolitischer Abgeordneter, missachten die Kassen bei den Mutter-Kind-Kur-Anträgen vielmals den Rechtsanspruch der Eltern. Es lägen beispielsweise Berichte vor, in den Kassen Anträge ohne Begründung und demnach willkürlich ablehnten.
Kuren können entstehende Krankheiten bereits im Vorfeld nachweislich lindern und somit auf lange Sicht Kosten im Gesundheitssystem sparen. Während einer Kur können beispielsweise Rückenschmerzen, Depressionen oder akute Schlafstörungen therapiert werden. Eltern-Kind-Kuren waren bis zum Jahre 2007 noch Ermessensleistungen. In einer Reform wurden die Kuren in Pflichtleistungen umgewandelt. Nach Angaben des Gesundheitsausschusses, war die Zahl der bewilligten Kuren zunächst in den Jahren 2007 und 2008 signifikant gestiegen. In den darauffolgenden Jahren waren die Zahlen wieder spürbar rückläufig. 2009 sanken die bewilligten Kurmaßnahmen um 6,01 Prozent und 2010 um 9,22 Prozent (im Vergleich zum Vorjahr). (sb)
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Bild: Lucie Kärcher / pixelio.de
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