Krankenversicherungen bewilligen mehr Mütter- und Mutter-Kind-Kuren
27.09.2012
Die Ablehnungsquote der Krankenkassen bei Mütter- oder Mutter-Kind-Kuren ist laut Angaben des Müttergenesungswerks im vergangenen Jahr deutlich gesunken. „Endlich können wieder mehr Mütter dringend benötigte Kurmaßnahmen zur Prävention oder Rehabilitation antreten“, so die Mitteilung des Müttergenesungswerks in Berlin.
Im ersten Halbjahr 2011 hatten die Krankenversicherungen noch 35 Prozent der Anträge auf Mütter- beziehungsweise Mutter-Kind-Kuren abgelehnt. Im ersten Halbjahr 2012 ist die Ablehnungsquote nun auf 21 Prozent gesunken, berichtet das Müttergenesungswerk. Für die betroffenen Frauen eine äußerst erfreuliche Entwicklung, allerdings scheint der Anteil abgelehnter Anträge immer noch relativ hoch.
Trendwende bei der Genehmigung von Mutter-Kind-Kuren?
Angesicht des deutlichen Rückgangs bei der Ablehnungsquote der Mutterkuren zeigte sich die Kuratoriumsvorsitzende des Müttergenesungswerkes und Bundestagsabgeordnete, Marlene Rupprecht, äußerst erfreut. „Wir haben uns sehr für diese Trendwende eingesetzt“, so Rupprecht am Donnerstag in Berlin. Im vergangenen Jahr hätten sich auch dank massiver Unterstützung durch die Politik die Aussichten für überlastete und erholungsbedürftige Mütter signifikant verbessert. Heute könnten die Mütter „davon ausgehen, dass ihr Antrag für eine Kurmaßnahme von der Krankenkasse ordnungsgemäß geprüft und entschieden wird“, erläuterte die Kuratoriumsvorsitzende. „16 Prozent mehr Mütter im ersten Halbjahr sind ein guter Anfang. Wir erwarten einen weiteren Anstieg“, so Rupprecht.
Prüfbericht offenbarte erhebliche Mängel bei der Bewilligungspraxis
Die Geschäftsführerin des Müttergenesungswerks, Anne Schilling, berichtete, dass 73 Prozent der Mütter mit abgelehnten Anträgen im ersten Halbjahr in den Widerspruch gingen und 65 Prozent erfolgreich waren. Die hohe Quote der berechtigten Widersprüche zeige, „dass die Arbeit an den Verbesserungen für Mütter noch nicht zu Ende ist“, so Schilling weiter. Ein wesentlicher Faktor sei die vom Bundestag geforderte Einführung neuer einheitlicher Attestformulare, welche bislang noch ausstehe. Welche Defizite bei der Genehmigungspraxis von Mütterkuren bestehen, hatte im Juni 2011 ein Prüfbericht des Bundesrechnungshofes aufgedeckt. Dieser stellte massive Defizite bei der Bewilligungspraxis der Krankenkassen für Mütter- und Mutter-Kind-Kuren fest. Zuletzt wurden im Jahr 2011 nur noch 39.000 entsprechende Kurmaßnahme von den Krankenkassen bewilligt. Zwölf Jahre (1999) zuvor lag die Anzahl noch bei insgesamt 57.000.
Verbesserung der Bewilligungspraxis bei Mütterkuren
Häufigste Ablehnungsgründe für die Kuren waren dabei eine nach Ansicht der Kassen unzureichende vorherige Ausschöpfung ambulanter Maßnahmen und sonstige Gründe, wie „kein Zusammenhang mit der Mutter-Kind-Rolle“, „keine medizinische Notwendigkeit“, „keine psychosoziale Belastungssituation“ oder das „Wirtschaftlichkeitsgebot“. Insbesondere die deutliche Zunahmen bei den sonstigen Ablehnungsgründen ist hier kritisch zu bewerten, da sie eine relativ weite Auslegung ermöglichen. Um dieser unzureichenden Praxis bei der Kurbewilligung entgegenzuwirken, hatte der Deutsche Bundestag Anfang des Jahres einen konkreten Aufgabenkatalog für den GKV-Spitzenverband beschlossen. Im Februar 2012 ist eine entsprechend angepasste neue Begutachtungs-Richtlinie des Medizinischen Dienstes der GKV in Kraft getreten., mit dem Ziel die Bewilligungspraxis bei Kurmaßnahmen für Mütter zu verbessern.
Mehr als zwei Millionen Mütter bräuchten eine Kur
Die Hohe Ablehnungsquote bei den Mütterkuren ist nach Einschätzung von Marlene Rupprecht besonders kritisch, weil sich die Mütter ohnehin häufig relativ spät zu einem entsprechenden Antrag entscheiden. „In den Kliniken des Müttergenesungswerkes sehen wir deutlich, dass Mütter meist erst sehr spät an ihre Gesundheit denken“, erläuterte die Kuratoriumsvorsitzende. Rupprecht schätzt die Anzahl der kurbedürftigen Mütter in Deutschland auf insgesamt rund 2,1 Millionen. Die Mütter sollten nun ausdrücklich dazu ermutigt werden, eine Mütterkur oder Mutter-Kind-Kur zu beantragen, wenn sie sich erschöpft fühlen. „Ich empfehle den Frauen ausdrücklich, sich an die Beratungsstellen bei den Wohlfahrtsverbänden zu wenden. Diese helfen Müttern kostenlos und kompetent in allen Fragen der Antragstellung und Klinikauswahl“, so die Aussage der Kuratoriumsvorsitzenden des Müttergenesungswerks. In den mehr als 80 Kliniken des Müttergenesungswerks deutschlandweit können Mütter und ihre Kinder entsprechende Kurmaßnahmen wahrnehmen. Hinzu kommen zahlreiche private Kurkliniken, die mit den Krankenkassen zusammenarbeiten. (fp)
Lesen Sie zum Thema:
Leichtere Beantragung von Mutter-Kind-Kuren
Bessere Chancen für Mutter-Kind-Kuren
Mutter-Kind-Kuren in Gefahr
Krankenkassen bewilligen immer weniger Kuren
Häufige Ablehnung von Mutter-Kind-Kuren
Bild: Lucie Kärcher / pixelio.de
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.