Bundesärztekammer-Chef Montgomery für duales System mit GKV und PKV
11.05.2012
Die Bundesärztekammer (BÄK) plädiert eindringlich für den Erhalt von gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der BÄK, unterstrich damit noch einmal die Ablehnung einer von SPD, Grünen und Linken geforderten Bürgerversicherung.
Durch PKV viele neue Diagnostik- und Therapieverfahren eingeführt
„Um die Qualität des jetzigen Gesundheitssystems trotz schwindender Ressourcen zu erhalten, brauchen wir den Wettbewerb zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung“, sagte Montgomery gestern gegenüber „Die Welt“. Nur so sei ein umfangreicher Leistungskatalog für alle Patienten gewährleistet. Durch die private Krankenversicherung (PKV) gebe es zahlreiche neue Methoden zur Diagnostik und Therapie, die ohne sie nicht eingeführt worden wären. „Die PKV genehmigt sie schnell und setzt die Krankenkassen damit in der Regel unter Zugzwang, mit dem Ergebnis, dass sie folgen und alle Patienten von Innovationen profitieren können.“
Der BÄK-Präsident weist jedoch auch daraufhin, dass die privaten Krankenversicherer selbst für die Lösung ihrer finanziellen Herausforderungen zuständig seien. Dies läge in ihrer Verantwortung. Besonders dramatisch seien die horrenden Maklerprovisionen in Höhe von jährlich 2,7 Milliarden Euro. „Das ist immerhin halb so viel, wie sie für die Leistung von uns Ärzten ausgeben. Das ist viel Geld. Hier muss die PKV sparen. Dass sie das ohne gesetzliche Hilfe der Regierung nicht schafft, ist ein Armutszeugnis“, kritisierte Montgomery.
Zwar sieht er die PKV als zukunftsfähig an, jedoch müsse sich einiges ändern. „Die Branche muss etwas tun, sonst ist ihr Geschäftsmodell infrage gestellt“, warnte der BÄK-Präsident. Eine von SPD, Grünen und Linken geforderten Bürgerversicherung lehnt Montgomery als Alternative ab und erklärte: „Ich halte eine Bürgerversicherung, die darauf zielt, die PKV abzuschaffen, nicht für umsetzbar. Kein bisher bekanntes Modell hält einer verfassungsrechtlichen Überprüfung stand. Zum Beispiel ist es ein enteignungsgleicher Eingriff, wenn Kassenbeiträge auf alle Einkommen erhoben werden. Die Krankenkassen dürfen auch nicht zum Finanzamt werden.“ (ag)
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