Hunderte Tiere mit BHV1-Rinderseuche infiziert
19.04.2012
Im nordschwäbischen Landkreis Donau-Ries haben sich zahlreiche Rinder mit dem Bovinen Herpesvirus 1 (BHV1) infiziert, dass bei den Tieren zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie Fruchtbarkeitsstörungen oder auch potenziell tödlichen Atemwegserkrankungen führen kann.
Wie der Landkreis Donau-Ries in einer aktuellen Pressemitteilung berichtet, wurde die gefährliche Rinderseuche in zwei Betrieben nachgewiesen. In einem Mastbetrieb in Alerheim und einem Milchviehbestand in Balgheim haben sich demnach Tiere mit BHV1 infiziert. Um die betroffenen Orte wurde ein Sperrbezirk eingerichtet. Seit Juni 2010 galt der Landkreis Donau-Ries „als BHV1-frei“, doch „nun ist es bedauerlicherweise zu den beiden Neuausbrüchen gekommen“, so die offizielle Mitteilung.der Behörden.
Neuausbruch der Rinderseuche im Landkreis Donau-Ries
240 Kühe haben sich in den beiden Betrieben im Landkreis Donau-Ries mit der Rinderseuche infiziert und müssen in den kommenden Tagen geschlachtet werden. Außerdem dürfen Rinder nur noch mit Genehmigung aus den eingerichteten Sperrbezirke verbracht werden. Zwar ist das Bovine Herpesvirus 1 für den Menschen ungefährlich, doch anderen Rindern sowie Ziegen und Schafen drohen erhebliche gesundheitliche Risiken, so die Mitteilung der Behörden. Wie die Tiere in dem Mastbetrieb und dem Milchviehbestand sich mit den Erregern infiziert haben, ist bislang unklar, galt doch der Landkreis seit 2010 und ganz Bayern seit Oktober 2011 als BHV1-frei. Umgebungsuntersuchungen wurden eingeleitet und erste Anhaltspunkte für mögliche Infektionswege gesammelt, doch eindeutige Ergebnisse liegen bisher nicht vor. Ob möglicherweise ein Zusammenhang zwischen den Infektionen in den beiden rund zehn Kilometer auseinanderliegenden Betrieben besteht, wird derzeit ebenfalls noch untersucht.
Landwirte müssen BHV1-Infektionen melden
Der Landkreis Donau-Ries rät angesichts der Ausbreitung der Rinderseuche derzeit allen „Landwirten im Ries dringend, bei Zukäufen äußerste Vorsicht walten zu lassen beziehungsweise ganz darauf zu verzichten.“ Auch sollten „betriebsfremde Personen (Tierärzte, Besamungstechniker, Viehhändler etc.) vor dem Betreten des Stalles unbedingt saubere Stiefel und saubere Schutzkleidung “ anziehen, so die Warnung der Behörden. Da die BHV1-Infektion der Rinder eine anzeigepflichtige Seuche ist, müsse bei Verdacht auf Ausbruch der Erkrankung unverzüglich das Kreisveterinäramt kontaktiert werden, teilte der Landkreis Donau-Ries mit. Anzeichen für eine Infektion mit BHV1 seien zum Beispiel „Erkrankungen der oberen Atemwege (in der Nase und der Luftröhre) in Verbindung mit hohem Fieber (40 – 42 Grad Celsius) und mit Blut vermischtem serösem Nasenausfluss“, erläutert der Landkreis in seiner Pressemitteilung. Entdecken Landwirte in ihrem Bestand entsprechende Symptome, ist umgehend ein Tierarzt zu kontaktieren. (fp)
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